Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 609/2008 vom 09.09.2008

Freistellung der interkommunalen Zusammenarbeit vom Vergaberecht

In einem gleichlautenden Schreiben an die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, Frau Edelgard Bulmahn, MdB, sowie an die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates, Frau Emilia Müller, haben sich die kommunalen Spitzenverbände und der VKU im Rahmen der laufenden Vergaberechtsnovelle für eine eindeutige Freistellung der interkommunalen Zusammenarbeit vom Vergaberecht ausgesprochen.

Zwar sieht auch der gegenwärtige Entwurf der Bundesregierung zur Neufassung des § 99 GWB vor, dass innerstaatliche Kooperationen unter bestimmten Voraussetzungen vergaberechtsfrei gestellt werden. Der Bundesrat hatte sich jedoch in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf im Sinne der Forderung der kommunalen Spitzenverbände dafür ausgesprochen, ausdrücklich auch die interkommunale Zusammenarbeit als maßgebliche Fallgestaltung als vergaberechtsfrei zu erwähnen.

In dem im Folgenden wiedergegebenen Schreiben unterstützen die kommunalen Spitzenverbände und das VKU die eindeutige und ihren Forderungen entsprechende Stellungnahme des Bundesrates zur Freistellung explizit der interkommunalen Zusammenarbeit vom Vergaberecht:

„Sehr geehrte Frau Bulmahn,

die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Verband der kommunalen Unternehmen nimmt die jüngst vorgelegte Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Vergaberechts zum Anlass, nochmals die kommunale Position in dieser wichtigen Fragestellung zu verdeutlichen.

Wie der Bundesrat zu Recht festgestellt hat, gewinnt die interkommunale Zusammenarbeit immer mehr an Bedeutung. Angesichts der hier insbesondere auf Grundlage verschiedener Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie deutscher Oberlandesgerichte bestehenden Rechtsunsicherheiten ist eine Klarstellung hinsichtlich der Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit im europäischen Recht von großer Bedeutung. Wir sehen uns in dieser Auffassung auch durch die Bundesregierung unterstützt, die dies wiederholt auch gegenüber der Europäischen Kommission verdeutlicht hat.

Auch wenn nach Einschätzung der Bundesregierung eine entsprechende Ergänzung des europäischen Vergaberechts derzeit nicht zu erwarten sei, verbleibt das Ziel sowie das stetige Bemühen um seine Durchsetzung gegenüber der Europäischen Kommission nach wie vor richtig. Die Kommunen und die kommunalen Unternehmen sind sich dabei bewusst, dass auch die interkommunale Kooperation ein, wenn auch maßgeblicher Bestandteil sämtlicher innerstaatlichen Kooperationen ist. Insofern bedarf es nach unserer Auffassung dann keiner Regelung speziell zu interkommunalen Kooperationen, wenn es insgesamt gelingt, die verschiedenen Fallgestaltungen innerstaatlicher Zusammenarbeit vergaberechtsfrei zu stellen.

Was die konkrete Umsetzung dieses Ziels im nationalen Recht, insbesondere die Neufassung des § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB angeht, begrüßt die Bundesvereinigung die seitens des Bundesrates erbetene Sicherstellung im laufenden Gesetzgebungsverfahren, dass eine Regelung zur interkommunalen Kooperationen aufgenommen wird. Auch insoweit mag die interkommunale Zusammenarbeit als maßgebliche Fallgestaltung insgesamt bestehender innerstaatlicher Zusammenarbeitskonstellationen gelten.

Die seitens der Bundesregierung vorgelegte Fassung des § 99 Abs. 1 GWB bedarf vor diesem Hintergrund einer weitergehenden Konkretisierung. Zurecht mahnt deshalb der Bundesrat in seiner Stellungnahme hinsichtlich der Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen eine Klarstellung sowie im Text der Gesetzesbegründung eine eindeutigere Formulierung an.

Mit freundlichen Grüßen“

Az.: II/1 608-44

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