Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 640/2005 vom 02.08.2005

Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige

Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II zuzustimmen. Mit dem Freibetragsneuregelungsgesetz werden u. a. die Hinzuverdienstmöglichkeiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige neu geregelt. So wird durch Änderung des § 11 SGB II ein Grundfreibetrag von 100 € eingeführt, bis zu dem das Einkommen zukünftig unberücksichtigt bleibt. Entsprechende Folgeregelungen werden auch durch eine Änderung des § 30 SGB II für das Einstiegsgeld gewährt.

Die Freibetragsneuregelung soll zum 01. Oktober 2005 in Kraft treten. Am Tag des auf die Verkündung folgenden Monats tritt dagegen eine Neuregelung des SGB II in Kraft, die die Kostenerstattung bei einem Aufenthalt im Frauenhaus regelt. Der neue § 36 a SGB II normiert, dass in den Fällen, in denen eine Person vom Ort ihres bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts in ein Frauenhaus verzieht, der kommunale Träger der Leistung nach dem SGB II am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet ist, dem zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten. Dagegen hat der Bundesrat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag ebenfalls verabschiedeten Gesetz zur Verlängerung der Übergangsregelungen für die Bezugsdauer von Arbeitslosen I den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Az.: III 810 - 2

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