Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 273/2013 vom 08.04.2013

Fortschrittsbericht der EU-Kommission zu Erneuerbaren Energien

Die 2009 angenommene Richtlinie zu den Erneuerbaren Energien (2009/28/EG) enthält verbindliche Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Mittelpunkt steht die Vorgabe, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU auf 20 Prozent zu steigern. Darüber hinaus wurde im Verkehrssektor für alle Mitgliedstaaten das Ziel festgelegt, einen Anteil von 10 Prozent an erneuerbaren Energien zu erreichen. Beide Umsetzungen obliegen dem Nationalstaat. Die Ziele wurden im Hinblick auf die Notwendigkeit festgelegt, Umweltverschmutzung und Treibhausgasemissionen zu verringern, die Produktionskosten erneuerbarer Energien zu senken, die Energieversorgung zu diversifizieren und die Abhängigkeit von Öl und Gas zu verringern.

Die o. g. Ziele können u. a. durch Windkraft (sowohl Onshore- als auch Offshore-Anlagen), Solarenergie (thermisch, photovoltaisch und konzentriert), hydroelektrische Energie, Gezeitenenergie, geo-thermische Energie und Biomasse (einschließlich Biokraftstoffe und flüssiger Biobrennstoffe) erreicht werden. In der Richtlinie ist festgelegt, dass alle zwei Jahre ein Fortschrittsbericht erstellt wird. Der Bericht enthält auch Abschnitte zum EU-Nachhaltigkeitskonzept für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie zu den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Einsatzes dieser Kraft- und Brennstoffe. Der Bericht wurde im Übrigen vom Kabinett des deutschen EU-Energie-Kommissar Oettinger erarbeitet.

Stand der Dinge

Die EU-Vorgaben von 2009 haben zu einer deutlichen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien geführt. So lassen die jüngsten verfügbaren Eurostat-Daten (Statistisches Amt der EU) erkennen, dass die meisten Mitgliedstaaten ihre Ziele bis 2020 erreichen könnten. Im Jahr 2010 lag der Anteil erneuerbarer Energien in der EU bei 12,7 Prozent und damit hatten die meisten Mitgliedstaaten ihr jeweiliges in der Richtlinie für 2011/2012 festgelegtes Zwischenziel bereits erreicht. In Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben für Biokraft- und -brennstoffe (Verkehr) hinken die Mitgliedstaaten allerdings etwas hinterher. Bisher erfordert dieser Rückstand laut Aussagen der Kommission aber noch keine weiteren politischen Interventionen.

Probleme

Trotz der tendenziell erfolgreichen Entwicklung bis 2010 besteht nach Auffassung der Kommission Anlass zur Sorge hinsichtlich der weiteren Fortschritte. So nahm die Umsetzung der Richtlinie gerade in jüngster Zeit mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen, was auch auf die derzeitige Wirtschaftskrise in Europa zurückzuführen ist (z. B. öffentliche Investitionen). Bleibt es bei den derzeitigen eher zurückhaltenden Maßnahmen, so wird es den meisten Mitgliedstaaten nicht möglich sein, die erforderliche Verbreitung der erneuerbaren Energien zielgemäß umzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden also zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, um den Kurs in den kommenden Jahren einzuhalten. Die Kommission weist insbesondere darauf hin, dass 

a)     administrative Belastungen und Verzögerungen verringert werden müssen;

b)     der Ausbau des Stromnetzes und die bessere Integration erneuerbarer
        Energien in den Markt gefördert werden müssen;

c)     eine Optimierung der Fördersysteme durch mehr Stabilität,
        Transparenz, Kosteneffizienz und Marktorientiertheit erfolgen muss.

Die für dieses Jahr vorgesehenen Leitlinien der Kommission zur Förderung der erneuerbaren Energien sollen Vorgaben für die Kosteneffizienz bei der Produktion und die Integration der neuen Energien in die vorhandenen Systeme geben.

Az.: II/3 811-00/8

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