Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 214/1996 vom 05.05.1996

Fortbildungsveranstaltungen/ Seminare

- Steuerpflicht kommunaler Entsorgungsbetriebe

Der BFH hat in dem seit längerem anhängigen Musterverfahren mit Bescheid vom 16.11.95 die Steuerpflicht der kommunalen Abfallentsorgung bejaht. Die hierzu beantragte mündliche Verhandlung ist auf den 30.05.1996 terminiert. Unabhängig vom weiteren Verlauf dieses Prozesses (ggfs. wird die Revision zurückgenommen) lassen sich aus der Argumentation des BFH über die Abfallentsorgung hinaus auch Schlußfolgerungen für andere Bereiche (z. B. Abwasser, Straßenreinigung) ziehen.

Die Bundesregierung nimmt im Jahreswirtschaftsbericht 1996 ihren Vorschlag wieder auf, die steuerliche Ungleichbehandlung im Bereich des Angebots öffentlicher Dienstleistungen und somit auch in der Entsorgung zu beseitigen. Die Koalitionsfraktionen haben ein Aktionsprogramm zum Gewässerschutz in die parlamentarische Diskussion eingebracht, das u.a. die Steuerpflicht für öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Abwasserentsorgung und die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für die Abwasserentsorgung vorsieht. Damit wird deutlich, daß man im politischen Bereich nicht lediglich die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zur steuerlichen Einordnung der Entsorgung abwarten will.

Insgesamt deutet somit derzeit alles darauf hin, daß es demnächst zu einer Besteuerung kommunaler Entsorgungstätigkeiten kommen wird. Dies hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf andere Bereiche, z. B. Rechnungslegung, Organisation. Vor diesem Hintergrund hat sich die WIBERA entschlossen, an verschiedenen Orten Seminare zu dieser Thematik durchzuführen. Wesentlicher Inhalt dieser Informationsveranstaltungen sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen der veränderten Betrachtung dieser Entsorgungsaktivitäten. Dabei werden auch denkbare Gestaltungsüberlegungen sowie Organisations- und Betriebsformen beleuchtet. Insbesondere wird eingegangen auf

- Gemeindewirtschaftsrechtliche Aspekte

- Abfall-, abwasserrechtliche Gesichtspunkte

- Gesellschaftsrecht

- Bewertungs-, Bilanzierungsfragen

- Steuerliche Auswirkungen

- Gebührenrecht

- Preisrecht

- Kartellrecht

- Vergaberecht

- Wirtschaftliche Folgen.

Als Referenten sind vorgesehen: Herr WP StB Dr. jur. K. Arndt (Stellvertretendes Vorstandsmitglied), Herr Dr. A. Drack (Leiter der Abt. Umweltmanagement), Herr Rechtsanwalt StB J. Müller (Stellvertretender Leiter der Steuerabteilung).

Die für den nordrhein-westfälischen Einzugsbereich vorgesehene Veranstaltung findet am 21.06.1996 in Dortmund - Westfalenhalle- Veranstaltungszentrum, statt. Die Veranstaltung ist kostenlos; sie beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr. Selbstverständlich stehen die Referenten auch nach der Tagung noch für Fragen zur Verfügung.

Anmeldungen sind bis zum 10.05.06 an die WIBERA AG Düsseldorf, Steuerabteilung, Postfach 10 54 44, 40045 Düsseldorf zu richten. Eine besondere Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.

Az.: V/2-810-05

- Fachseminar Sportplatzpflege am 4./5. Juni 1996 in Hannover

Die deutsche Sektion der IAKS (Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen e.V.) führt am 4./5. Juni 1996 in der Sportschule des Landessportbundes Niedersachsen in Hannover ein Fachseminar unter dem Titel "Sportplatzpflege - Voraussetzung für Bestandserhaltung" durch. Das zweitägige Fachseminar richtet sich vorrangig an die für die Erhaltung von Sportplätzen zuständigen Ämter der Kommunalverwaltungen (z.B. Sport- und Freizeitämter, Grünflächenämter, Bauämter in mittleren und kleineren Gemeinden) und an die Geschäftsstellen größerer Sportvereine mit eigenen Anlagen sowie an solche Vereine, welche im Rahmen der gemeindlichen Zusammenarbeit Schlüsselgewalt über Sportplätze übernommen haben.

Ziel des Seminars ist es, die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen für eine bedarfsgerechte, umweltverträgliche und bestandserhaltende Pflege nutzbar zu machen. Die in das Programm eingebundene Ausstellung der Fachindustrie bietet einen umfassenden Überblick über das heutige Angebotsspektrum für Sportplatzbau, -pflege, -regeneration und -renovation.

Die Teilnehmergebühren betragen 150,-- DM, für IAKS-Mitglieder 95,-- DM. Die Sportschule bietet günstige Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten. Programm, Anmeldeformulare und weitere Informationen: IAKS, Carl-Diem-Weg 3, 50933 Köln, Telefon (0221) 4912991, Telefax (0221) 4971280.

Az.: II/1 390-30

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