Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 299/1999 vom 05.05.1999

Forstämter und Ämter für Agrarordnung erhalten

Im Rahmen der Debatte um die Verwaltungsreform in NRW fordert der Kommunale Waldbesitzerverband die Erhaltung der Forstämter und der Ämter für Agrarordnung und der Forstämter.

Er begrüßt die Absicht der Landesregierung, die Forstämter in ihrer derzeitigen Struktur zu erhalten, zumal diese Struktur erst durch eine vor wenigen Jahren erfolgte Reform entstanden ist.

Der Verband, der die Interessen von rd. 200 kommunalen Forstbetrieben vertritt, begründet die Notwendigkeit der Erhaltung der Ämter für Agrarordnung damit, daß diese Ämter für die Bewältigung der Zukunftsaufgabe "Erhaltung, Stärkung und Entwicklung der ländlichen Räume in NRW" nötig sind. Diese Ämter seien ein Garant dafür, daß unbürokratisch und bürgernah branchen- und regionalspezifische Problemlösungen und Projekte entwickelt werden. Die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Sicherung von Wohnen im ländlichen Raum, die Sicherung der Ausgleichsfunktionen des ländlichen Raums für die Verdichtungsgebiete des Industriestandortes NRW seien nur im Konsens zwischen Land- und Forstwirtschaft und dem Naturschutz zu erreichen. In diesem Spannungsfeld schafften die unabhängigen, bürgernahen 8 Ämter mit ihren Steuerungsinstrumenten "Dorferneuerung und Dorfentwicklung", "Bodenordnung", "agrarstrukturelle Entwicklungsplanung" und "Vertragsnaturschutz" die Voraussetzungen dafür, daß diese politischen Zielvorgaben in der ländlichen Region überhaupt erst umgesetzt werden könnten. Der Erhalt der Ämter für Agrarordnung sei eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung starker eigenständiger ländlicher Räume in NRW.

In diesem Zusammenhang weist die Geschäftsstelle auf die Positionen des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebunds hin. Der Städte- und Gemeindebund fordert als Regelfall die Auflösung von staatlichen Sonderbehörden (z.B. 12 Staatlichen Umweltämter) und im Interesse der notwendigen Bündelung von Entscheidungen eine Verlagerung der Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte oder (hilfsweise) die regionalen Dienstleistungszentren als vorgesehene Nachfolger der Bezirksregierungen. Für solche Behörden, die wichtige Servicefunktionen für den ländlichen Raum erfüllen, hält der Städte- und Gemeindebund aber die Erhaltung der Service-Angebote für notwendig, zumindest in Form von Außenstellen. Dies gilt für die Service-Funktionen der Forstämter und der Ämter für Agrarordnung.

Az.: II schw/g

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