Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 197/2005 vom 21.02.2005

Forschungsprojekte zu Auswirkungen des Mobilfunks

Wie die Bundesregierung im Januar 2005 mitgeteilt hat, sind bis zum Jahr 2006 insgesamt 52 Forschungsprojekte zur Klärung gesundheitlicher Auswirkungen und zur Minderung der Strahlung bei der Mobilfunktechnologie vorgesehen. Der Bericht der Bundesregierung sieht vor, dass 22 Projekte im Bereich der Biologie, 14 Vorhaben im Bereich der Dosimetrie (Strahlungsmessung) angesiedelt sind, 9 Projekte der Epidemiologie sowie 7 Projekte dem Bereich der Risikokommunikation zugeordnet werden. Derzeit seien bereits 65 % der dafür notwendigen Finanzmittel festgelegt. Das Bundesumweltministerium (BMU) wird die Wirkungsforschung mit insgesamt 8,5 Mio. € unterstützen. Ebenfalls 8,5 Mio. € werden durch die Netzbetreiber selbstverpflichtend hinzukommen. Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ein Volumen von 7 Mio. € zur Förderung strahlungsmindernder Technologien beim Mobilfunksendesystem bereitgestellt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) stehen insgesamt 5 Mio. € zur Verfügung, die für Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit technischen Regulierungsfragen beim Aufbau der so genannten UMTS-Netze Verwendung finden sollen.

Auch wenn ein konkretes gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung aus bisher bekannten Ergebnissen nicht abgeleitet werden könne, seien Hinweise auf einen möglichen gesundheitlichen Einfluss Grund genug, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, heißt es. Dies gelte besonders wegen der weiter zunehmenden Nutzung des Mobilfunks durch Kinder und Jugendliche. Zudem habe dies Einfluss auf mehrere hunderttausend Arbeitsplätze im Bereich der mobilen Kommunikation und der mobilen Dienstleistungen. Mit dem Abschluss der Forschungsvorhaben wird bis zum Jahr 2006 gerechnet. Zusammen mit Ergebnissen der in verschiedenen Bundesländern laufenden Forschungsprogramme soll dann eine neue Bewertung eventueller gesundheitlicher Auswirkungen durch elektromagnetische Felder möglich sein.

Az.: III/2 460-62

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