Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 332/1996 vom 20.07.1996

Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit sonstigen Leistungserbringern

Unter Nr. 147 der Mitteilungen 7/96 vom 05.04.1996 hatten wir mitgeteilt, daß unter Federführung des IKK-Bundesverbandes die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens nach § 302 Abs. 2 SGB V zur Zeit überarbeitet werden. Nunmehr wurden die Richtlinien am 09.05.1996 von den Gremien der Spitzenverbände der Krankenkassen verabschiedet. Sie treten in der Fassung vom 09.05.1996 am 01.07.1996 in Kraft und werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Weiterhin hatten wir mitgeteilt, daß dem Beginn der Datenerhebung und der Datenübermittlung ein sogenanntes Testverfahren vorgeschaltet wird. Das Testverfahren dient zur Überprüfung, ob die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Datenaustausch erfüllt sind. Dies erstreckt sich sowohl auf die maschinelle Datenermittlung als auch auf die Datenübermittlung. Insbesondere werden die Verwendung zugelassener Medien, Lieferumfang, Dateiaufbau, Schlüsselverwendung in den Datenelementen und eingehaltene Plausibilitäten geprüft.

Das Testverfahren beginnt - wie bisher vorgesehen - am 01.07.1996, wurde aber um 3 Monate bis zum 31.12.1996 verlängert. Das Echtverfahren beginnt daher am 01.01.1997.

Das Testverfahren zur Erprobung des Datenaustausch mittels digitaler Medien (DFÜ, Diskette, u.s.w.) ist wie folgt strukturiert:

- Interessierte Kommunen melden sich zum Testverfahren mittels eines bei der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes erhältlichen Anmeldeformulars bei den Anmeldestellen der Spitzenverbände der Krankenkassen an.

- Nach Erhalt der Anmeldung übermitteln die Anmeldestellen dem Testpartner (der Kommune) vorgegebene Testdaten und benennen die Datenannahmestelle zur Durchführung des Testverfahrens.

- Die Kommunen übermitteln die Testdaten auf den in dem Anmeldeformular angebenen Medium an die von der Anmeldestelle benannten Datenannahmestelle.

- Die Datenannahmestelle teilt dem Testpartner das Ergebnis des durchgeführten Tests mit.

Soweit Interesse an der Durchführung des Testverfahrens besteht, bitten wir Sie, sich an die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes, Referat I/3, zu wenden. Wir übersenden Ihnen dann, das Konzept für die Testablauforganisation und das dazugehörige Anmeldeformular.

Az.: I/3-144-53

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