Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 54/2017 vom 02.12.2016

Forderungen des Bundesrates zu Bankenregulierung

In einer Entschließung zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht hat der Bundesrat unter anderem gefordert, dass die Besonderheiten lokaler Banken beim Kredit- und Einlagengeschäft angemessen berücksichtigt werden. Die Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur Bankenregulierung vorgelegt. Zwar ist vorgesehen, dass Kommunalkredite bei Förderinstituten bei der Ermittlung der Leverage Ratio keine Berücksichtigung finden, doch ansonsten soll der risikoarme Kommunalkredit bei der Leverage Ratio berücksichtigt werden, was sich negativ auf das Kreditangebot und die Finanzierungskosten der Kommunen auswirkt.

Der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung am 25.11.2016 eine Entschließung zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) beschlossen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in der Entschließung unter anderem dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Besonderheiten lokaler Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie privater Regionalbanken im Kredit- und Einlagengeschäft adäquat berücksichtigt werden.

Förderbanken mit staatlichen Garantien sollen unter Berücksichtigung ihres besonderen Geschäfts- und Risikoprofils von dem Anwendungsbereich der europäischen Regulierung und der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank ausgenommen und einem nationalen Regulierungs- und Aufsichtsregime unterstellt werden. Hintergrund ist, dass Landesförderbanken aufgrund ihrer Einstufung als Kreditinstitute - anders als die KfW - bisher in der Regel in den Anwendungsbereich der europäischen Finanzmarktregulierung fallen. Ferner müsse sich nach Ansicht der Länderkammer das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten auch weiterhin in einer entsprechend niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Am 23.11.2016 hat die Europäische Kommission umfassende Vorschläge zur Bankenregulierung vorgelegt. Hierunter finden sich auch Vorschläge zur Änderung der 2013 erlassenen Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD). Zentrale Elemente der Vorschläge sind laut EU-Kommission die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von EU-Instituten, die Förderung der Finanzstabilität, die Stärkung der Kreditvergabekapazität der Banken zur Förderung der EU-Wirtschaft und die Unterstützung der Banken in ihrer Rolle bei der Schaffung tieferer, liquiderer EU-Kapitalmärkte.

Indirekt Punkte der Bundesratsentschließung vorweggreifend, hat die Kommission in ihren Legislativvorschlägen die Besonderheiten der Förderbanken anerkannt, sodass Förderbanken künftig von CRR und von CRD ausgenommen werden können. Auch soll der sog. KMU-Unterstützungsfaktor, wonach Banken für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen weniger Eigenkapital vorhalten müssen, erhalten bleiben. Nennenswerte Erleichterungen für regional tätige Institute mit risikoarmen Geschäftsmodellen sehen die Kommissionsvorschläge allerdings nicht vor.

So erfahren beispielsweise lediglich Institute mit einer Bilanzsumme unter 1,5 Mrd. Euro Erleichterungen bei Offenlegungs- und Meldewesensanforderungen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) plädiert daher nachdrücklich für die Einführung einer „Small and Simple Banking Box“. Bei dieser Abgrenzung sollte nach Vorstellung des DSGV auf die Kriterien der Europäischen Bankenaufsicht zurückgegriffen werden und zwischen systemrelevanten und anderen systemisch wichtigen Häusern auf der einen Seite und auf der anderen Seite alle anderen nicht-systemrelevanten Banken unterschieden werden. Letztere würden der „Small and Simple Banking Box“, wozu auch die meisten Sparkassen und einige Landesbanken zählen würden, zugeordnet werden.

Für diese Kategorie wären die Anforderungen an Eigenkapital, Meldewesen etc. dann geringer. Aus rein kommunaler Sicht ist vor allem die Leverage Ratio, also die Verschuldungsquote von Relevanz. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun allerdings nur eine Ausnahme der Kommunalkredite vom Anwendungsbereich der Leverage Ratio [Art. 429 (14) CRR] für Förderinstitute vor. Der StGB NRW wird sich auf deutscher wie europäischer Ebene weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der risikoarme deutsche Kommunalkredit - bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen - bei der Ermittlung der Leverage Ratio unberücksichtigt zu lassen ist. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission höhere öffentliche Investitionen, insbesondere auch auf kommunaler Ebene fordert, sind eine Kreditangebotsverknappung für Kommunen und damit einhergehende steigende Finanzierungskosten wohl doch eher kontraproduktiv.

Die Bundesratsentschließung kann imInternet eingesehen werden unter www.bundesrat.de (Rubrik: Service / Archiv / Drucksachen). Die Vorschläge der EU-Kommission zur Bankenregulierung sind derzeit nur auf Englisch verfügbar und über den folgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/finance/bank/regcapital/crr-crd-review/index_en.htm#161123 .

Az.: 41.13.1.1 ha

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search