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StGB NRW-Mitteilung 326/2014 vom 13.05.2014

Forderungen der kommunalen Spitzenverbände an das EU-Parlament

Die Kommunen in Deutschland wollen Europa weiter aktiv mitgestalten und so ihrer Verantwortung zum Gelingen des europäischen Integrationsprozesses gerecht werden. Sie fordern die EU-Parlamentarier auf, in der europäischen Gesetzgebung das garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung stärker zu beachten. Das betonten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Nürnberg, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm, Bautzen, heute anlässlich der Veröffentlichung der Erwartungen und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände an das am 25. Mai neu zu wählende Europäische Parlament deutlich. 

„Europapolitik wirkt heute über weite Strecken in die Kommunalpolitik hinein. Mittlerweile haben etwa 70 Prozent der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen Auswirkungen auf die Kommunen. Wir wollen eine bürgernahe EU, in der die Kommunen als vollwertige Partner anerkannt werden. Die Vielfalt der Kommunen mit ihren unterschiedlichen Traditionen und Kulturen ist eine besondere Stärke des geeinten Europas“, so die Präsidenten.  

Im Vertrag von Lissabon wurde erstmals auf europäischer Ebene das Recht auf kommunale Selbstverwaltung garantiert und das Subsidiaritätsprinzip verankert. „Dieses garantierte Recht, kommunale Aufgaben selbstbestimmt und eigenverantwortlich auszuführen, muss sich in der europäischen Gesetzgebung verstärkt niederschlagen. Wir brauchen eine lebendige Subsidiaritätskultur, beispielsweise eine effektive Gesetzesfolgenabschätzung. Zudem müssen die praktische Umsetzung der EU-Gesetzgebung auf örtlicher Ebene berücksichtigt und der bürokratische Aufwand und die Kosten für die Kommunen auf ein unverzichtbares Mindestmaß reduziert werden“, forderten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.  

Von zentraler Bedeutung für die deutschen Kommunen ist die bewährte Erbringung der Daseinsvorsorge, das heißt grundlegende Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die kommunale Ebene vor Ort bereitzustellen. Beispielsweise konnte der Versuch der EU-Kommission, eine Privatisierung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Hintertür zuzulassen, am Ende erfolgreich abgewehrt werden. „Wir erwarten vom neugewählten Europäischen Parlament darauf zu achten, dass die Europäische Union diesen besonderen Stellenwert der Daseinsvorsorge respektiert. Die Kommunen haben durch den Vertrag von Lissabon die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit, ob und wie sie Daseinsvorsorgeleistungen erbringen wollen, beispielsweise selbst ohne Ausschreibung oder in interkommunaler Zusammenarbeit, oder ob sie diese nach vorheriger Ausschreibung einem Privaten überlassen. Diese Entscheidungsfreiheit darf nicht mehr in Frage gestellt werden“, erklärten die Präsidenten. 

Überregulierung drohe beispielsweise auch bei geplanten Änderungen im Bereich des Öffentlichen Nahverkehrs, zum Beispiel durch das Vierte Eisenbahnpaket. Es sei Sache der Kommunen als Aufgabenträger, Art und Umfang des ÖPNV festzulegen, zu planen und über Form und Art der Vergabe zu entscheiden. Das Recht der Kommunen zur Definition von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im ÖPNV dürfe nicht beschnitten werden. 

Beim Thema Armutswanderung betonen die kommunalen Spitzenverbände: „Wir schätzen die Freizügigkeit in der Europäischen Union als Errungenschaft für das Zusammenleben. Deshalb fordern wir die Europäische Union auf, praxistaugliche und EU-weite Lösungen zu erarbeiten, um Migration in soziale Sicherungssysteme zu verhindern. Dazu gehören gerade auch Maßnahmen in den Herkunftsländern, die die Situation der betroffenen Menschen dort verbessern“, erklärten die Präsidenten. Dies diene auch dem Ziel, die Akzeptanz der EU-Freizügigkeit langfristig zu erhalten. 

Die vollständigen Erwartungen und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände an das am 25. Mai neu zu wählende Europäische Parlament sind im Internet unter www.dstgb.de veröffentlicht. (Quelle: Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Pressemitteilung vom 13.05.2014)

Az.: I 05-15

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