Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 449/2005 vom 27.04.2005

Forderung nach Konversionsfonds

Anlässlich der beabsichtigten Schließung von über 100 Bundeswehrstandorten bekräftigten der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Städte- und Gemeindebund NRW ihre Forderung an den Bund, einen Konversionsfonds zur Unterstützung der von den Standortschließungen betroffenen Kommunen einzurichten. „Ohne zusätzliche Mittel wird der Strukturwandel in vielen betroffenen Kommunen nicht gelingen können“, sagte der 1. Vizepräsident des StGB NRW, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, am 21.04.2005 in Rheine. Die bisherigen Möglichkeiten der Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" reichten nicht aus. Das Programm sei räumlich begrenzt und decke eine Reihe von betroffenen Gemeinden nicht ab.

Am Rande einer Tagung der Verbände zu Konversionsfragen betonte Bürgermeister Schäfer, dass sich die Standortgemeinden in der Vergangenheit auf die Bedürfnisse der Bundeswehr eingestellt hätten. Vom Straßenbau über die Ver- und Entsorgung bis hin zur Siedlungsentwicklung habe man die stationierten Soldaten berücksichtigt. Der Abzug bedeute nun für jede betroffene Gemeine einen Bruch mit der bisherigen Planung und Entwicklung. "Die Gemeinden akzeptieren die Entscheidungen der Bundeswehr – aber jetzt sind Bund und Länder in der Pflicht, sie bei der Gestaltung des Wandels zu unterstützen", sagte Schäfer. Er appellierte an die Länder, die Standortgemeinden auch finanziell zu unterstützen und im Rahmen ihrer Wirtschaftsförderung Sonderprogramme für Konversionsgemeinden zu schaffen.

Notwendig sei zudem eine verlässliche und frühzeitige Information der Gemeinden. Darüber hinaus forderte Schäfer die Bundeswehr auf, aufgegebene Liegenschaften von Altlasten zu befreien. Andernfalls mache das Altlastenrisiko eine sinnvolle Vermarktung unmöglich.

Schließlich solle die Vermarktung von Bundeswehrliegenschaften den betroffenen Gemeinden überlassen werden, wenn diese es wünschen. Es dürfe nicht sein, dass die Vermarktung allein von den Aktivitäten der zuständigen Gesellschaften des Bundes abhängig sei. "Die Kapazitäten reichen beim Bund nicht für alle Liegenschaften“, so Schäfer. Oft werde mehr verwaltet als vermarktet. Es sei daher sinnvoll, wenn die Gemeinden mit ihrer Kenntnis der Region die Vermarktung auf Wunsch übernehmen könnten.

Az.: III 155 - 60

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