Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 79/2021 vom 03.02.2021

Forderung des Europäischen Parlaments nach angemessenem Wohnraum als Grundrecht

Angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird in vielen Ländern der EU immer mehr zu einem Problem. Auf Grundlage dessen hat das Europäische Parlament eine Entschließung am 21. Januar 2021 angenommen, welche das Recht auf angemessenen Wohnraum als grundlegendes Menschenrecht fordert. Dieses Anliegen soll in europäischen und nationalen Rechtsvorschriften widergespiegelt werden. Zu den Kriterien zur Erfüllung dieser Forderung gehören: Hochwertiges Trinkwasser, Sanitärversorgung, Anschluss an Abwassernetze und verlässlicher Zugriff auf nachhaltige Energie sowie Ausgaben von unter 40 Prozent des verfügbaren Einkommens für Wohnraum.

Zwischen 2010 und 2018 gaben ca. 10 Prozent der Bevölkerung der EU mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnraum aus, teilweise mit erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedsstaaten. Daneben stiegen die Wohnimmobilienpreise durchschnittlich zwischen 2017 und 2020 um ca. 5 Prozent jährlich. Das verfügbare Einkommen im Verhältnis zu Immobilienpreisen und Mieten steigt jedoch nicht in demselben Maße. Grund dafür ist, dass gemieteter Wohnraum vermehrt modernisiert und damit in einen höheren finanziellen Vermögenswert umgewandelt wird und dies mit einer Kostensteigerung für Mieter einhergeht. Auch werden Zweitwohnungen für die Generierung von zusätzlichem Einkommen erworben. Ferner steigen lokale Wohnimmobilienpreise indirekt durch ausländische Investitionen oder Plattformen wie Airbnb. Sie verringern das Angebot an langfristigem Wohnraum. Das konventionelle „Gegenmittel“ gegen Mietpreiserhöhungen – der Sozialwohnungsbau – wird weniger genutzt. Derweil werden nur 0,66 Prozent des europäischen Bruttoinlandprodukts für Sozialwohnungen ausgegeben. Generell ist die Förderung von sozialem Wohnraum von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat sehr unterschiedlich.

Die Verschlechterung der Situation zeigt sich jedoch wie oft berichtet nicht nur für die Wohnverhältnisse für Personen mit niedrigem Einkommen sowie auch vermehrt für Personen mit mittleren Einkommen. Ganz besonders betroffen sind Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern und junge Menschen, welche gerade erst in den Arbeitsmarkt eintreten. Diese Gruppen haben zumeist nicht genügend Einkommen, um die marktüblichen Mieten abzudecken, gleichzeitig ist ihr Einkommen jedoch zu hoch für Sozialwohnungen.

Das Europäische Parlament fordert in ihrer Entschließung

  • erstens bis 2030 die Obdachlosigkeit zu beenden;
  • zweitens sollen die Kommission und die Mitgliedsstaaten dafür Sorge tragen, dass die Verringerung von Emissionen und eine Steigerung der Energieeffizienz durch Gebäuderenovierung (Renovierungsoffensive der EU) vorrangig behandelt wird, ohne dass es zu massiven Mieterhöhungen kommt;
  • drittens, dass die Mitgliedsstaaten aktiv mit Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft bei der Finanzierung von sozialen Investitionen mitarbeiten;
  • viertens, dass sie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt bekämpfen
  • sowie fünftens, dass die Kommission bis Mitte 2021 Legislativvorschläge gegen die Finanzialisierung (zu starke Dominierung des Finanzsektors über die Realwirtschaft) des Wohnungsmarktes unterbreitet.

Weitere Informationen finden sich unter: www.europarl.europa.eu (Artikel des Europäischen Parlaments) sowie www.europarl.europa.eu (Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Az.: 20.4.1.2-001/002 mag

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