Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 268/2020 vom 24.04.2020

Fonds Soziokultur richtet Sonderförderprogramm ein

Mit "Inter-Aktion" legt der Fonds Soziokultur aufgrund der aktuellen Corona-Krise ein Ad-hoc-Förderprogramm im Gesamtvolumen von 250.000 € auf. "Inter-Aktion" zielt auf die Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in freier Trägerschaft, die besonders unter den notwendigen Einschränkungen leiden. Ziel von "Inter-Aktion" ist es, besondere Formate in "kontaktfreien Zeiten" zu entwickeln, die auch über diese Zeit hinaus anwendbar sind. Jede Einrichtung kann bis zu 5.000€ beantragen. Die Antragstellung kann ab sofort und bis zum 02. Mai 2020 erfolgen.

Nähere Informationen zum Ad-hoc-Programm "Inter-Aktion" finden Sie hier oder besuchen Sie www.fonds-soziokultur.de

Unabhängig vom Ad-hoc-Programm laufen die regulären Ausschreibungen für die allgemeine Projektförderung sowie U25 -Richtung junge Kulturinitiativen wie gewohnt und auch mit Antragsfrist bis 2. Mai 2020 weiter. Sie bieten Initiativen, Einzelkünstler*innen, Einrichtungen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, soziokulturelle Projekte auch in größerem Umfang zu beantragen.

Az.: 43.0.6-004/002

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