Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 646/2000 vom 20.11.2000

Fonds "Deutsche Einheit" - Neufestsetzung der Gewerbesteuerumlage

Der Fonds "Deutsche Einheit" (FDE) wurde eingerichtet, um den neuen Bundesländern bis zu deren Einbeziehung in den gesamtdeutschen Finanzausgleich im Jahr 1995 Zuweisungen zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs zu gewähren. Seit 1995 wird der Fonds "Deutsche Einheit" vom Bund und den Ländern des früheren Bundesgebietes getilgt. Die alten Länder beteiligen ihre Gemeinden jeweils mit einem Anteil von bundesdurchschnittlich 40 % an den Tilgungsleistungen (NRW: z.Zeit 43,5 %). Dabei wird der gemeindliche Beitrag zur Hälfte durch eine jährlich anzupassende Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zugunsten der Länder erbracht und zur Hälfte über den kommunalen Finanzausgleich. Jährlich wird der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage auf dem Verordnungswege neu festgesetzt; nach einem Verordnungsentwurf des BMF ist für das Jahr 2001 ein Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 8 Punkten beabsichtigt.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 29. September 2000 mit den künftigen Annuitäten für den Fonds "Deutsche Einheit" befasst. Für die Jahre 1998 bis 2000 hatte es wegen der günstigen Zinsentwicklung eine Absenkung der Annuitäten für den FDE von 10 % auf 6,8 % gegeben. Nach dem aktuellen Beratungsergebnis des Bundesrates ist geplant, diese Annuitätensenkung auch für die Jahre 2001 bis 2003 wegen der anhaltend günstigen Zinsentwicklung beizubehalten. Für die Städte und Gemeinden in NRW bedeutet dies neben einer geringeren Gewerbesteuerumlage für die Finanzierung des FDE auch einen geringeren Abzug bei der zur Verfügung stehenden Verbundmasse (142,1 Mio DM). Der dadurch entstehende Mehrbetrag (142,1 Mio DM) soll im GFG 2001 voll der Schlüsselmasse zugeschlagen werden.

Unter Berücksichtigung dieses Beratungsergebnisses hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2001 vorgelegt. Danach soll der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des FDE im Jahr 2001 auf 8 Punkte festgesetzt werden. Die 8 Vervielfältigerpunkte wurden auf der Basis des für 2001 zu erwartenden Steueraufkommens ermittelt.

Az.: IV-932-03

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