Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 417/1998 vom 05.08.1998

Fonds "Deutsche Einheit": Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Verordnungsentwurf zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz im Jahr 1999 vorgelegt. Danach ist eine Erhöhungszahl für die Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" in 1999 in Höhe von 9 v.H.-Punkten vorgesehen (1998: 10 v.H.-Punkte).

Der im Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschaft- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik errichtete Fonds "Deutsche Einheit" ist von Bund und Ländern gemeinsam zu finanzieren. An den Schuldendienstleistungen der Länder (1999: 5.178 Mio. DM) sind die Gemeinden mit bundesdurchschnittlich 40 v.H. beteiligt (1999: 2.072 Mio. DM). Dieser Finanzierungsbeitrag ist jeweils zur Hälfte von den Gemeinden durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage sowie durch länderindividuelle Regelungen über den kommunalen Finanzausgleich zu erbringen.

Die Festsetzung der Erhöhungszahl für den Teil der Gewerbesteuerumlage, der für die Tilgung des Fonds "Deutsche Einheit" vorgesehen ist, erfolgt anhand der Steuerschätzungsergebnisse vom Mai 1998 für das Gewerbesteueraufkommen in 1999. In Anbetracht des zu erwartenden Steueraufkommens und der vorgegebenen gemeindlichen Finanzierungsbeiträge soll die Erhöhungszahl in 1999 auf 9 v.H.-Punkte festgesetzt werden (1998: 10 v.H.-Punkte).

Az.: IV/1 932-03

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