Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 359/2015 vom 07.05.2015

Folgen für Erschließungsbeitragsrecht aus Bundesverwaltungsgerichturteilen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21. Januar 2015 ein Urteil und zuvor schon am 12. November 2014 zwei Urteile zum Erschließungsbeitragsrecht verkündet. Sie betreffen eine Ablösungsvereinbarung, das Verhältnis zwischen Klarstellungssatzung und Tiefenbegrenzung (s. Schnellbrief Nr. 15/2015 vom 22.01.2015) sowie das Erschlossensein von Hinterliegergrundstücken (BVerwG 9 C 4.13). Deshalb drängt sich die Frage auf, ob und ggfs. wie durch Regelungen in der Erschließungsbeitragssatzung begegnet werden kann und sollte. Überdies ist zu prüfen, ob entsprechende Satzungsregelungen auch im Straßenbaubeitragsrecht angezeigt sein könnten.

Es ist dabei allgemein anerkannt, dass sich der Inhalt von Beitragssatzungen nicht auf den vom einschlägigen Bundes- oder Landesrecht vorgegebenen Mindestinhalt beschränken muss, sondern — vornehmlich zur Information der Beitragspflichtigen und damit auch im Interesse der Rechtssicherheit  — überdies ergänzende Bestimmungen enthalten darf.

Diese ergänzenden Bestimmungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie nicht im Widerspruch zu (höherrangigen) Vorgaben des Bundes- oder Landesrechts stehen. Vor diesem Hintergrund hat Prof. Driehaus zu Ihrer Information der Geschäftsstelle einen entsprechenden Aufsatz übersandt. Dieser ist für unsere Mitglieder im Internet unter Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe abrufbar. Diese Thematik soll im Sommer im Rahmen einer Sitzung von Fachreferenten der anderen Landesverbände beim Deutschen Städte- und Gemeindebund vertieft erörtert werden.

Az.: II/1 643-00

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