Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 410/2010 vom 25.08.2010

Förderwettbewerb "Modellprojekte für den Breitbandausbau“

Hochleistungsfähige Breitbandnetze sind ein wichtiger Standortfaktor und sichern Wachstum und Beschäftigung. Ein Ziel der Breitbandstrategie des Bundes ist es daher, bis 2014 75 % der Haushalte mit Hochleistungsnetzen zu versorgen, die Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde downstream ermöglichen. Mittel- bis langfristig sollen Hochleistungsnetze flächendeckend verfügbar sein.

Im Rahmen eines Förderwettbewerbs will der Bund Modellprojekte initiieren um zu zeigen, wie sich durch innovative Lösungen die Kosten für den Aufbau von Hochleistungsnetzen reduzieren lassen und solche Netze somit auch in Gebieten realisiert werden können, in denen ein konventioneller Ausbau schnell an Grenzen stößt.

Zuwendungsfähig sind Aufwendungen für den Aufbau passiver Infrastrukturen, die zur Errichtung von Teilnehmeranschlussnetzen mit einer realisierbaren Downstreamrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde für den Endkunden führen. Dies umfasst insbesondere Bau-, Grabungs- und Verlegearbeiten und Materialkosten z.B. für Leerrohre und Kabel.

Um die Modellprojekte auf die am schwierigsten zu erschließenden Gemeinden zu begrenzen, sind grundsätzlich nur Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern teilnahmeberechtigt. Eine Kumulierung mehrerer Gemeinden ist dabei möglich, soweit die Gesamtzahl der Einwohner 10.000 grundsätzlich nicht überschreitet.

Das BMWi fordert interessierte Kommunen auf, eine Projektskizze einzureichen. Die Projektskizze soll 15 Seiten nicht überschreiten und ist wie folgt zu gliedern:

1.         Darstellung der Ausgangslage (weißer oder grauer Fleck, Bedarf);

2.         Darlegung, dass ohne Förderung in den nächsten 3 Jahren eine Versorgung durch den Markt nicht erfolgt;

3.         Kurze Beschreibung der geplanten Lösung (Mitnutzung bestehender Einrichtungen, Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen geplanter Baumaßnahmen etc.) und des innovativen Ansatzes;

4.        Darlegung der Übertragbarkeit des Modells;

5.         Investitionsrechnung und grafische Darstellungen, die die geplante Projektrealisierung nachvollziehbar machen.


Die Bewertung der eingereichten Projektskizzen erfolgt anhand nachfolgender Kriterien:

A.  Höhe der realisierten Einsparungen je Anschluss im Verhältnis zu den Kosten der Errichtung eines Anschlusses ohne Nutzung von Synergien;

B.  Innovationsgrad der vorgeschlagenen Lösung;

C.  Höhe der zugesicherten Bandbreite;

D.  Darstellung der Modellhaftigkeit des Projekts für andere Kommunen;

E.  Vorlage einer vorläufigen Investitionsrechnung.

Wenn möglich sollte sich das Projekt in ein überörtliches Gesamtkonzept einfügen. Es muss im Einklang mit den Beihilfenvorschriften der Europäischen Kommission stehen. Die Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit richtet sich nach der "Bundesrahmenregelung Leerrohre" und ist entsprechend nachzuweisen.

Das zu realisierende passive Netz muss einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene vorsehen. Die mittels Förderung realisierte Anbindung ist für mindestens 7 Jahre aufrechtzuerhalten. Spätestens 2012 sind Breitbandanschlüsse für Endkunden mit einer Downstreamrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu realisieren.

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse an die Zuwendungsempfänger gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Projektausgaben darf 500.000 Euro nicht überschreiten. Maximal 90 % dieser zuwendungsfähigen Projektausgaben können aus Mitteln dieses Förderwettbewerbs finanziert werden. Die verbleibenden Mittel sind durch die Zuwendungsempfänger aufzubringen.

Die Durchführung des Wettbewerbs hat das BMWi dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen. Die Projektskizzen sind bis zum 15. November 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, (Ansprechpartner: Referat 425, Herr Fieber, Telefon: 06196/908453,

E-Mail: ulrich.fieber@bafa.bund.de) einzureichen.

Az.: III 460-44

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