Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 434/1996 vom 05.09.1996
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Fördersätze nach dem GTK bekanntgegeben:
In der Zeit von Mai 1995 bis November 1995 ist der Baukostenindex in Nordrhein-Westfalen von 317,0 Punkte auf 318,1 Punkte gestiegen. Dies ergibt eine Kostensteigerung von 0,35 % auf der Basis 1970 = 100. Die Förderungssätze für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen werden entsprechend der Indexsteigerung um 2,9 % angehoben. Die Förderungssätze werden hiermit zum 01.01.1996 entsprechend angepaßt. Die nunmehr anzuwendenden Beträge sehen wie folgt aus:
I. Förderungssätze für Baumaßnahmen
1. Festbeträge für Kindergärten
a) für Einrichtungen bis zu zwei Gruppen 207.090 DM je Gruppe
für drei oder mehr Gruppen 189.980 DM je Gruppe
b) für einen Gruppennebenraum 33.990 DM
c) für einen Mehrzweck-/Liegeraum 102.820 DM
d) für einen Werkraum 33.990 DM
e) für einen Schularbeitsraum 33.990 DM
Zu einem Gruppenraum wird nicht zusätzlich noch ein Schularbeitsraum gefördert.
2. Zuschlag für Gruppen mit Kindern von 4 Monaten bis 6 Jahren bei Einrichtungen mit bis zu zwei Gruppen 79.510 DM je Gruppe
mind. drei Gruppen 72.670 DM je Gruppe
Ein Zuschlag für Gruppen mit Kindern von 3 bis 14 Jahren sowie Hortgruppen und Tagesstättengruppen für die Kinder von 3 bis 6 Jahren ist nicht erforderlich, da hierfür keine besonderen Kosten anfallen.
II. Förderungssätze für Einrichtungsmaßnahmen
1. Pauschalen für Einrichtungen von Kindergartengruppen in Tageseinrichtungen für Kinder
1.1 für eine Ein-Gruppeneinrichtung 26.280 DM
1.2 für eine Zwei-Gruppeneinrichtung je Gruppe 22.620 DM
1.3 für eine Drei-Gruppeneinrichtung je Gruppe 21.420 DM
1.4 für eine Vier-Gruppeneinrichtung je Gruppe 20.888 DM
2. Zuschlag für die Einrichtung von altersgemischten Gruppen
smit Kindern von 4 Monaten bis 6 Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder zu den Pauschalen für Kindergartengruppen 3.770 DM
3. Zuschlag für die Einrichtung von altersgemischten Gruppen mit Kindern von 3 bis 14 Jahren und Hortgruppen in Tageseinrichtungen für Kinder zu den Pauschalen für Kindergartengruppen 5.980 DM
4. Zuschlag für die Einrichtung von Tagesstättengruppen in Tageseinrichtungen für Kinder zu den Pauschalen für Kindergartengruppen 4.970 DM
5. Für die Einrichtung eines
5.1 kleinen Gruppenraumes 2.960 DM
5.2 Gymnastikraumes 4.650 DM
5.3 Werkraumes 6.650 DM
5.3 Leiterinnenzimmers 2.650 DM
5.5 Personalraumes 2.650 DM
6. Für die Beschaffung von Fachliteratur: je Tageseinrichtung 320 DM
7. Für besondere Betriebseinrichtungen in Neubauten oder angemieteten Räumen, die ohne vorherige Landesförderung für den Bau vom Träger zur Nutzung als Tageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden in
a) Kindergärten 4.650 DM
b) Tagesstätten 7.970 DM
Az.: II/2 711-2