Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 322/1999 vom 20.05.1999

Förderung von Solarstrom durch Bundes- und Landesmittel

Wer sein Haus mit einer Photovoltaikanlage ausrüsten möchte, um umweltfreundlich Strom zu gewinnen, kann dazu gleichzeitig die Förderprogramme von Bund und Land nutzen. "Die REN-Zuschüsse des Landes NRW und das von der Bundesregierung aufgelegte 100.000 Dächer-Programm lassen sich kombinieren. So unterstützen wir ganz gezielt den Einsatz von Photovoltaikanlagen und die umweltfreundliche Stromproduktion", erklärte der nordrhein-westfälische Bauminister Micheal Vesper. Bis zu einer Höchstgrenze von 49 % der Gesamtinvestition können über das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das REN-Programm zur Stärkung der regenerativen Energien abgedeckt werden.

Antragsteller in NRW müssen einen Finanzierungsplan vorlegen, der die Höhe des Eigenkapitals und die im Rahmen beider Programme beantragten Fördergelder umfaßt. Wie bisher bearbeitet das Dortmunder Landesinstitut für Bauwesen die Anträge. "Auch die kombinierten Förderanträge werden zügig und in Kooperation mit der KfW bearbeitet. Wir wollen einen Antragstau verhindern, damit die Saison für den Bau von Photovoltaikanlagen genutzt werden kann", betonte der Bauminister.

Das 100.000 Dächer-Programm gewährt zinslose Darlehen mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren. "Die REN-Förderung ergänzt diesen Kredit mit einem Zuschuß von bis zu 30 % der Gesamtinvestition", so Vesper. Auch Zuschüsse der Energieversorger können bei der neuen kombinierten Förderung miteinbezogen werden.

Az.: G/3-811-16

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