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StGB NRW-Mitteilung 121/2014 vom 12.02.2014

Förderung von Kooperationen gegen Gewalt an Frauen

Im Jahr 2014 soll anknüpfend an die seit Jahren erfolgreiche Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen häusliche Gewalt und gegen Gewalt an Frauen das Förderprogramm auch 2014 fortgeführt werden. Ein spezielles Schwerpunktthema soll es in diesem Jahr nicht geben. Bei den Projekten muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um örtliche Kooperationen gegen Gewalt an Frauen handelt. Projekte einzelner Träger, die diese im eigenen Namen durchführen, können aus diesem Förderprogramm nicht finanziert werden. Grundsätzlich kann pro Ort oder Region nur ein Vernetzungsantrag bewilligt werden. Die maximale Förderhöhe je Kooperation soll in der Regel 7.000 Euro nicht übersteigen. Die Anträge sind beim MGPA zu stellen. Die Abwicklung der Förderung (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) erfolgt durch die örtlich zuständigen Landschaftsverbände. 

Die im Rahmen der geförderten Projekte erstellten Veröffentlichungen (z.B. Einladung, Broschüren, Plakate) sind vor dem Druck wie bisher dem MGEPA zwecks Billigung vorzulegen, da auf Veröffentlichungen zu geförderten Maßnahmen der Hinweis auf die Landesförderung mit dem offiziellen Logo zu sehen sein muss. Es muss dabei jeweils ausreichend Zeit für die Durchsicht eingeplant werden. Der Förderaufruf sowie weitere Informationen können auf der Homepage des MGEPA unter http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/frauen/gewalt_gegen_frauen/opferhilfe_erfordert_vernetzung/index.php heruntergeladen werden.

Az.: I/2 042-05-7

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