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StGB NRW-Mitteilung 254/2016 vom 08.04.2016

Förderung von Kooperationen gegen Gewalt an Frauen 2016

Anknüpfend an die seit Jahren erfolgreiche Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen häusliche Gewalt und gegen Gewalt an Frauen soll das Förderprogramm auch 2016 fortgeführt werden. Vorrangig werden in diesem Jahr Maßnahmen zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ gefördert. Die Schwerpunktsetzung schließt die Bewilligung von Projekten zu anderen Themenfeldern nicht aus. 

Bei den Projekten muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um Projekte der örtlichen Kooperation gegen Gewalt an Frauen handelt. Projekte einzelner Träger, die diese im eigenen Namen durchführen, können aus diesem Förderprogramm nicht finanziert werden. Pro Ort oder Region kann nur ein Vernetzungsantrag bewilligt werden. Die maximale Förderhöhe je Kooperation soll in der Regel 7.000 Euro nicht übersteigen. Die Anträge sind im MGEPA zu stellen. Die Abwicklung der Förderung/Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch die örtlich zuständigen Landschaftsverbände. 

In den Veröffentlichungen zu den geförderten Projekten (z.B. Einladung, Broschüren, Plakate) muss mit dem offiziellen Logo auf die Förderung hingewiesen werden. Die Grundsätze für die Förderung sowie das Antragsformular können auf der Homepage des MGEPA unter http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/frauen/gewalt_gegen_frauen/opferhilfe_erfordert_vernetzung/index.php heruntergeladen werden.

Az.: 12.0.7-001/002

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