Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 502/2017 vom 21.08.2017

Förderung von Konzepten für ländliche Wegenetze

Ziel der Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte ist es, den Gemeinden unter Einbeziehung der relevanten, örtlichen Akteure zu ermöglichen, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Wegenetze zur Entwicklung des gemeindlichen Freiraums zu planen. Diese sollen an der verkehrlichen Bedeutung ausgerichtet sein und Natur und Landschaftselemente berücksichtigen. Abschließend sollen sich Handlungsoptionen für Investitionsentscheidungen und für die dauerhafte Unterhaltung der Wege ableiten lassen. 

Ländliche Wege sind ein wesentlicher Infrastrukturbaustein, um ländliche Räume zu erschließen und zu entwickeln. Sie binden Gemeinden, Dörfer, Weiler und Einzelgehöfte an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und dienen auch touristischen Zwecken. 

Die heutigen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 1950er bis 1970er Jahren für die seinerzeit vorherrschenden Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse in der Landwirtschaft geplant und gebaut. Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz, Produktionsweisen und außerlandwirtschaftliche Nutzungen gravierend verändert. Für die daraus resultierenden, erheblich geänderten Anforderungen ist das Wegenetz inzwischen vielfach funktional und qualitativ nicht ausgelegt. Auch angesichts der finanziellen Situation vieler Städte und Gemeinden im ländlichen Raum sind neue Lösungen gefragt, um das Wegenetz funktional zu erhalten.  

Vor diesem Hintergrund können ländliche Wegenetzkonzepte über das NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014 bis 2020“ gefördert werden. Hier erhalten Kommunen in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ eine Förderung für die Erarbeitung der Konzepte. 

Gegenstand der Förderung ist die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes. In dem Wegenetzkonzept werden alle ländlichen Wege in einer Gemeinde mit einer Bestandsanalyse erfasst. In einem zweiten Schritt werden ein Soll-Konzept erarbeitet und Handlungsempfehlungen für die Kommune gegeben. Viele Kommunen haben bereits ein Wegenetzkonzept erarbeitet oder befinden sich gerade in der Erstellung. Nach Einschätzung der Geschäftsstelle können Wegenetzkonzepte ein gutes Mittel sein, um künftige Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen abzuwägen und auf eine konzeptionelle Grundlage zu stellen. 

Die genauen Förderkonditionen ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung in der jeweils gültigen Fassung. Ansprechpartner für Förderung und Begleitung ländlicher Wegenetzkonzepte sind die Dezernate 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der Bezirksregierungen.

Az.: 33.0-003/002

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