Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 691/2006 vom 11.10.2006

Förderung von kommunalen Zweckverbänden im Programm "KfW-Kommunalkredit"

Im Programm „KfW-Kommunalkredit“ (Direktkredit) werden neben kommunalen Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben auch kommunale Zweckverbände gefördert. Voraussetzung hierfür ist künftig, dass diese Zweckverbände auf der Grundlage des Zweckverbandsgesetzes bzw. den entsprechenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden. Diese Zweckverbände erfüllen die Kriterien für eine Nullanrechnung gemäß Grundsatz I des BaFin über die Eigenmittel der Institute und haben somit echte Kommunalkreditqualität.

Darüber hinaus fördert die KfW auch weitere Zweckverbände, die durch ein eigenes Gesetz, eine Rechtsverordnung oder andere Gesetze gegründet wurden, kommunale Mitglieder haben und ausschließlich kommunale Pflichtaufgaben oder Aufgaben der örtlichen Daseinsfürsorge erfüllen. Die Förderung dieser Zweckverbände erfolgt künftig in den Programmen „Kommunal Investieren“ und „Sozial Investieren“ (Bankendurchleitung), da Kredite an diese Zweckverbände keine echte Kommunalkreditqualität aufweisen.

Diese Regelung tritt nach einer Übergangszeit ab 30. Oktober 2006 in Kraft. Zweckverbände, deren Anträge bis einschließlich 27. Oktober 2006 bei der KfW eingehen, werden noch nach den bestehenden Festlegungen bearbeitet.

Das überarbeitete Merkblatt zum Programm „KfW-Kommunalkredit“ ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Gemeindehaushaltsrecht“, „Zahlungsverkehr und Vollstreckung“, „Merkblatt KfW Kommunalkredit“ abrufbar.

Für weitere Auskünfte zum Bereich Infrastruktur steht das Infocenter der KfW Förderbank montags bis freitags, jeweils von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr, unter der Servicenummer 01801/335577 zur Verfügung; per Fax ist sie unter 069/74319500 und per E-Mail unter der Adresse infocenter@kfw.de zu erreichen.

Die aktuellen Konditionen können auch auf der Homepage www.kfw-foerder-bank.de im Internet unter der Rubrik „Die aktuellen Zinssätze“ abgefragt oder per Fax unter der Nummer 069 / 7431 4214 abgerufen werden (Faxgerät auf „Abruf“ oder „Polling“ stellen).

Az.: IV/1 912-05

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