Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 438/2017 vom 26.06.2017

Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen

Am 02.06.2017 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen — progres.nrw — Programmbereich Klimaschutz und —anpassung in Kommunen im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen — Nr. 17, bekannt gemacht worden. Aufgrund einer Berichtigung der Richtlinie im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.06.2017 — Nr. 18 — ist die Richtlinie am 03.06.2017 in Kraft getreten.

Ziel der Richtlinie ist die Förderung der Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimawandel in nordrhein-westfälischen Kommunen. Gegenstand der Förderung sind sowohl investive als auch nicht investive Vorhaben, die allerdings über die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen hinausgehen müssen.

Mit der Richtlinie wird der Projektaufruf „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ umgesetzt, über den die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nr. 330 vom 23.11.2016 informiert hat. Sie gilt auch zur Förderung zukünftiger Projekte des kommunalen Klimaschutzes außerhalb des Projektaufrufs. Für das Projekt steht ein Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro (60 Mio. Efre-Mittel, 40 Mio. Eurolandesmittel) zur Verfügung.

Az.: 23.1.9-002/001 gr

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