Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 426/2009 vom 13.07.2009

Förderung von EU-Projekten im Verkehrsbereich

Die EU-Kommission hat jüngst einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Verkehrsbereich gestartet, mit dem Maßnahmen zur Erforschung und Verbreitung von Best Practice-Beispielen sowie zur Koordinierung und Harmonisierung von Standards und Verfahrensweisen unterstützt werden sollen, und zwar u.a. in den folgenden Bereichen:

 - Entwicklung und Implementierung von innovativen Verkehrssicherheitskampagnen unter Nutzung origineller Lehrmethoden und neuer Informationstechnologien zur nachhaltigen Beeinflussung des Verkehrsverhaltens;

 - Innovative Konzepte bzw. Best Practice-Beispiele im Hinblick auf die Sicherheit von Krafträdern, Fußgängern und Radfahrern; bei letzteren auch im Hinblick auf deren Beitrag zur Bekämpfung von Staus und Luftverschmutzung insbesondere in städtischen Ballungsräumen;

 - Innovative Konzepte und Best Practice-Beispiele im Hinblick auf die Verkehrssicherheit von älteren Personen (sowohl als Fahrer als auch Fußgänger);

- Entwicklung von Benchmark-Kriterien zur Messung der Effizienz von Verkehrssicher-heitsmaßnahmen und Pilotprojekten insbesondere im Hinblick auf neue Technologien zur Standardisierung von Verfahrensweisen.

Die eingereichten Anträge werden nach der Qualität der vorgeschlagenen Maßnahme bewertet. Zu den beurteilten Faktoren zählen die europäische Dimension eines Projekts, der innovative Charakter einer Maßnahme, der Grad der möglichen Verbreitung, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Sichtbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahme. In die Bewertung einbezogen sind ebenfalls die Präsentation der Bewerbung einschließlich des Arbeitsplans und die vorgeschlagene Methodologie. Der Zuschuss der Kommission beträgt zwischen 10 % und 50 % der Gesamtkosten mit Ausnahme der Maßnahmen zur allgemeinen Sicherheit im Verkehrsbereich; hierfür können bis zu 80 % durch die Europäische Kommission kofinanziert werden. Die maximale Laufzeit der Projekte kann bis zu 36 Monate betragen.

Anträge sind bis zum 15. September 2009 bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Antragsadresse lautet: European Commission, Directorate General for Energy and Transport, DM 28 — 0/110 — Mail/Archives, B-1049 Brussels, Belgium.

Im Internet sind die Antragsunterlagen (in englischer Sprache) unter http://ec.europa.eu/transport/grants/doc/2009_09_15/call_transport_2009_sub_01_faq.pdf abrufbar.

Az.: III 640 - 00

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