Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 263/1998 vom 20.05.1998

Förderung öffentlicher Bibliotheken durch das Land

In den Mitteilungen vom 5. April 1998 (Nr. 167) hatte die Geschäftsstelle darüber berichtet, daß das Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport beabsichtigt, die Förderung für öffentliche Bibliotheken auf eine reine Projektförderung umzustellen. In einem Schreiben an Frau Ministerin Brusis hatte der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund auf die äußerst nachteiligen Konsequenzen dieser Neuregelung für kleine und mittlere Bibliotheken hingewiesen.

Die Geschäftsstelle hat diese Bedenken auch im Rahmen eines Gesprächs mit dem Staatssekretär im Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, Dr. Baedeker, nochmals nachdrücklich vorgetragen und dabei auch auf die zahlreichen Situationsschilderungen aus den Mitgliedsstädten und -gemeinden hingewiesen.

Staatssekretär Dr. Baedeker hat allerdings unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß nach Auffassung des Landes die Grundförderung allein Aufgabe der Kommunen sei und das MSKS deshalb nur noch besondere Projekte fördern wolle.

In Kenntnis der Ergebnisse des Gesprächs mit Staatssekretär Dr. Baedeker hat sich der Schul-, Kultur- und Sportausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes in seiner Sitzung am 22. April 1998 mit der Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:

<DIR>

1. Der Schul-, Kultur- und Sportausschuß stellt fest, daß öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft wichtige Bestandteile des kommunalen Kulturangebotes sind. Kaum eine andere Kultur- oder Bildungseinrichtung erreicht einen vergleichbar hohen Anteil der Bevölkerung aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten wie die öffentlichen Bibliotheken. Über die Leseförderung hinaus sind öffentliche Bibliotheken Zentren vielfältiger kultureller Aktivitäten und tragen somit entscheidend zu einem lebendigen Gemeindeleben bei.

2. Der Schul-, Kultur- und Sportausschuß fordert die Ministerin für Stadtentwicklung, Kultur und Sport auf, die bereits für 1998 erfolgte Umstellung der bisherigen Landesförderung auf eine reine Projektförderung zurückzunehmen und die zukünftige Ausgestaltung der Landesförderung für öffentliche Bibliotheken im Einvernehmen mit deren Trägern zu entwickeln. Eine reine Projektförderung in der derzeit sich abzeichnenden Form würde kleine und mittlere Bibliotheken, die nicht über die gleichen finanziellen Spielräume verfügen wie große Bibliotheken, faktisch von der weiteren Teilhabe an der Landesförderung ausschließen und somit in vielen Fällen in ihrer Existenz gefährden. Das erklärte Ziel der Landesbibliothekspolitik, landesweit gleichwertige Zugangsvoraussetzungen für alle Bürger zu den Bibliotheksleistungen zu schaffen und zu erhalten, wäre nachhaltig in Frage gestellt.

</DIR>

Die Geschäftsstelle wird sich auch weiterhin für eine Lösung einsetzen, die den Interessen der Bibliotheken in kleinen und mittleren Städten und Gemeinden Rechnung trägt. Für weitere Hinweise auf die praktischen Auswirkungen der Neuregelung ist die Geschäftsstelle dankbar.

Az.: IV/2 470-1

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