Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 167/1998 vom 05.04.1998

Förderung öffentlicher Bibliotheken durch das Land

Wie der Geschäftsstelle von verschiedenen Mitgliedskommunen berichtet wurde, hat das Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport im Vorgriff auf eine geplante Überarbeitung der Förderrichtlinien aus dem Jahr 1973 bereits für das Jahr 1998 seine Förderpraxis auf eine Projektförderung umgestellt. Die Änderungen der Fördervoraussetzungen erweisen sich gerade für Klein- und Mittelstadtbibliotheken als nachteilig. Die Geschäftsstelle hat deshalb mit dem nachfolgend wiedergegebenen Schreiben an die Ministerin für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, Ilse Brusis, auf die negativen Folgen hingewiesen, die sich für die Bibliothekslandschaft insgesamt ergeben werden:

"Vor etwa einem Jahr haben Sie unter Beteiligung unseres Verbandes eine Expertengruppe zur Überarbeitung der "Empfehlungen zum Ausbau des Bibliothekswesens in NRW" aus dem Jahr 1973 eingesetzt. Bei den Beratungen innerhalb dieses Gremiums ist deutlich geworden, daß es die Absicht des Landes ist, die vorhandenen Gelder stärker als bisher zur Förderung bestimmter Projekte einzusetzen.

Den Gedanken eines zielgerichteten Einsatzes von Fördergeldern halten wir für richtig. Allerdings haben wir - wie im übrigen die Mehrzahl der übrigen Mitglieder der Expertenkommission - davor gewarnt, die Landesförderung vollständig auf eine Projektförderung umzustellen. Sofern sich das Land nach wie vor der Zielsetzung verpflichtet fühlt, ein leistungsfähiges und flächendeckendes Bibliotheksnetz in seinen Strukturen zu erhalten, ist neben der Förderung innovativer Projekte auch die Fortsetzung einer strukturerhaltenden Förderung unumgänglich.

Zu unserer Überraschung mußten wir nunmehr feststellen, daß unabhängig vom Ausgang der Beratungen innerhalb der Expertenrunde bereits für das Jahr 1998 eine Umstellung der Landesförderung hin zu einer Projektförderung erfolgt ist. Diese Vorgehensweise hat uns sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht sehr verwundert.

Wir halten es zumindest für ungewöhnlich, daß die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Träger eine Vielzahl öffentlicher Bibliotheken über einen so grundlegenden Schritt wie die Abkehr von einer seit 25 Jahren geübten Förderpraxis nicht vorab informiert wurden. Auch im Rahmen der Gespräche der vorstehend erwähnten Expertenrunde hat es keine entsprechende Vorabinformation gegeben, so daß sich den Teilnehmern der Eindruck aufdrängen muß, daß unabhängig von ihren inhaltlichen Beiträgen die endgültige Gestalt der zukünftigen Landesförderung bereits festzustehen scheint.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß offenbar neue Förderrichtlinien bereits in Kürze vorgelegt werden sollen, erlauben wir uns, nochmals nachdrücklich auf die Folgen hinzuweisen, welche die Umstellung auf eine reine Projektförderung insbesondere für die Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum haben könnte. Für kleine Bibliotheken ist es ersichtlich schwerer als für große Bibliotheken, besondere "Projekte" zu initiieren, die künftig noch auf eine Förderung durch das Land hoffen lassen könnten. Gerade in Verbindung mit einer "Bagatellgrenze" von 10.000,-- DM wird es für eine Vielzahl kleinerer Kommunen nicht mehr möglich sein, die erforderlichen (zusätzlichen) Eigenmittel für die Durchführung solcher Projekte zur Verfügung zu stellen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß allein aus unserer Mitgliedschaft in 1998 bereits 108 Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten arbeiten müssen. Dies läuft darauf hinaus, daß kleinere Bibliotheken im ländlichen Raum künftig de facto von der Landesförderung ausgeschlossen sind und in ihrer Existenz bedroht werden.

Gleiches gilt im übrigen auch für den Erhalt von Schulbibliotheken, die dem Vernehmen nach ebenfalls von der Förderung ausgenommen werden sollen.

Wir möchten Sie vor diesem Hintergrund nachdrücklich ersuchen, in Zeiten knapper öffentlicher Kassen den derzeit erreichten Stand der Bibliotheksversorgung im Land nicht durch eine übereilte Umstellung auf eine reine Projektförderung zu gefährden. Anhaltspunkte für gangbare Lösungen hat nach unserer Auffassung die Expertenkommission sowohl bei ihrer Klausurtagung in Straelen als auch im Rahmen der Besprechung am 13. Januar 1998 in Ihrem Hause aufgezeigt.

Für weitere Gespräche stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Abschriften dieses Schreibens erhalten die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen im Landtag mit der Bitte um Kenntnisnahme."

In ähnlicher Weise hat auch der Verband der Bibliotheken Nordrhein-Westfalen (vbnw) auf die Änderungen reagiert.

Az.: IV/2 470-1

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