Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 355/2014 vom 26.05.2014

Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit dem Programm Ländlicher Raum 2014-2020 neue Fördermöglichkeiten für ländliche Wegenetze zu eröffnen. Das Referat "Bodenordnung, Vermessung und Technologie in der Flurbereinigung" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Zentrum für Ländliche Entwicklung haben am 14. Mai in Olfen unter Einbindung der Geschäftsstelle einen Informations- und Erfahrungsaustausch durchgeführt. Über 200 Teilnehmer aus den Städten und Gemeinden waren anwesend. 

Das Ministerium stellte die derzeitigen Überlegungen dar. Fördertatbestand ist die Erstellung von Wegenetzkonzepten als Entwicklungsplanung für den Freiraum einer Gemeinde mit dem Ziel einer am Verkehrsbedarf orientierten Kategorisierung ländlicher Wege. Die Förderung erfolgt im Rahmen der GAK, d.h. es sind bis zu 75%, max. 50.000 Euro je EU-Förderperiode und Vorhaben möglich. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden und Kreise, wobei nur externe Beratungsleistungen gefördert werden. 

Die Auswahlentscheidung wird dabei im Wesentlichen auf neu zu erarbeitenden Entwicklungskonzepten basieren, die später auch Grundlage der Umsetzung der LEADER-Förderung in den Regionen sein werden. Die Genehmigung des NRW-Programms „ländlicher Raum“ durch die EU-Kommission steht noch aus. Die Erarbeitung dieser lokalen Entwicklungsstrategien bedarf einer intensiven strukturellen Raumanalyse der jeweiligen Region und muss unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, so dass für diesen Prozess ein mehrmonatiger Zeitraum einzuplanen ist. Die Auswahlentscheidung über die neuen LEADER-Regionen ist nach derzeitigen Planungen für das erste Quartal des Jahres 2015 vorgesehen, der Abgabetermin für die Bewerbungen inkl. der vorgenannten Entwicklungsstrategien wird demnach gegen Ende des Jahres 2014 zu terminieren sein.  

Um innerhalb dieser zeitlichen Rahmensetzungen eine qualitativ hochwertige Entwicklungsstrategie zu erarbeiten, wird es gerade in einigen Regionen, die sich neu um eine LEADER-Förderung bewerben, geboten sein, kurzfristig (also noch vor Genehmigung der Programmplanung durch die EU-Kommission) mit der Erarbeitung dieser Strategie zu beginnen. Damit entsprechende Leistungsverträge mit Planungsbüros förderunschädlich abgeschlossen werden können, ist bis zur Projektbewilligung eine Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns im Sinne der Nr. 1.3.1 VV/VVG zu § 44 LHO notwendig. Die Bezirksregierungen sind berechtigt, ab sofort entsprechende Genehmigungen im Einzelfall zu gewähren.

Az.: III/1 642-50

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