Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 285/2001 vom 05.05.2001

Förderung kommunaler Straßen und Radwege

Für Straßenbau- und Radwegeprojekte der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden nach Informationen des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW im Rahmen des Stadtverkehrsprogramms 2001 Fördermittel in Höhe von 393 Mio. Mark zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können in diesem Jahr 322 Projekte neu begonnen werden. Insgesamt wird dadurch ein Bauvolumen von rd. 600 Mio. Mark ausgelöst. Die Mittel wurden in diesem Jahr um über 60 Mio. Mark aufgestockt. Ziel dieser Investitionen ist es, das Verkehrssystem effizienter und vor allem sicherer für die Fußgänger und Fahrradfahrer zu gestalten. Die Schwerpunkte bei der Förderung liegen bei folgenden Maßnahmenarten:

  • Umbau bestehender Straßen
  • Neubau von Umgehungs- und Entlastungsstraßen
  • Bau von Gehwegen an Hauptverkehrsstraßen
  • Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen
  • Beseitigung von Unfallhäufungspunkten
  • Verkehrslenkung (u.a. Wegweisungssysteme, elektronische Leiteinrichtungen)
  • Bau von Radwegen
  • Errichtung von Fahrradstationen
  • landesweit einheitliche Wegweisung von Fahrradwegen
  • Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft "Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden"

Die Fördermittel des Stadtverkehrsprogramms stammen aus Landesmitteln und aus zweckgebundenen Mitteln der Mineralölsteuer nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Einzelmaßnahmen des kommunalen Radwegebaus und deren Verteilung auf die Kreise, Städte und Gemeinden des Stadtverkehrsprogramms 2001 des Landes NRW können im Internet unter der Hompage www.mwmev.nrw.de abgerufen werden.

Az.: III 644 - 02

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