Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 169/2012 vom 21.02.2012

Förderung für Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien

Das Bundesumweltministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben sich auf eine Förderung von Investitionen zur Wärmeversorgung durch Erneuerbare Energien für weitere fünf Jahre geeinigt. Das Fördervolumen beträgt 500 Millionen Euro und dient u.a. kommunalen Investitionen in Solarkollektoren, Wärmespeichern, Wärmenetzen, Biogasanlagen und Geothermie.

Das Förderprogramm ist Teil des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums. Die geförderten Investitionen sollen den Einsatz fossiler Brennstoffe, wie Erdöl und Erdgas ersetzen und damit die Treibhausgasemissionen vermindern. Zugleich sollen sie zur Weiterentwicklung von Technologien beitragen. Die Fördersumme hat sich von 340 Millionen auf 500 Millionen Euro erhöht. Das Bundesumweltministerium wies insbesondere auf eine mögliche Kombination von KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen hin. Es ergäbe sich ein hohes Einsparpotential, wenn der Wärmebedarf aus den weniger kostenintensiven Erneuerbaren Energien gedeckt werden können. Energiedienstleister können mittels des Programms ihr Angebot an Erneuerbaren Energien für weitere Abnehmer ausbauen.

Weitere Infos finden sich unter www.kfw.de , Rubrik „Programmfinder / Erneuerbare Energien - Premium“ (Programmnummer 271, 281).

Az.: II gr-ko

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