Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 337/1997 vom 05.07.1997

Förderung für Stadtmarketing und regionale Einzelhandelskonzepte

Anläßlich der Veranstaltung " Stadtmarketing in NRW - gemeinsam für den Standort Stadt" am 21.5.1997 hat die Ministerin für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen in ihrer Rede darüber informiert, daß ab sofort Stadtmarketingansätze und regionalorientierte Einzelhandelskonzepte im Rahmen der Stadterneuerung entsprechend den Möglichkeiten des Haushalts gefördert werden. Dabei hat Frau Ministerin Brusis zusammenfassend folgende Kriterien, denen Stadtmarketingansätze für eine Förderung durch das MSKS genügen müssen, dargestellt:

1. Der Stadtmarketingansatz muß auf einem zusammehängenden, integrierten Konzept mit Schwerpunkt im Bereich Städtebau oder Verkehr - am besten zusammenhängend - basieren. Verschiedene Fragestellungen der Stadtentwicklung sollten dabei zusammengeführt werden, also Fragen wie Innenstadtaufwertung, Imageverbesserung, Verbesserungen im gewerblichen Bereich. Zu möglichen Gegensätzen gehört aber auch eine bessere Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern, zum Beispiel Abstimmung in Fragen des ruhenden und fließenden Verkehrs.

2. Stadtmarketing muß im Konsens mit den tragenden politischen Kräften in den Kommunen stehen. Das heißt insbesondere, daß der Stadtmarketingansatz von den politischen Gremien der Stadt gewollt wird und dies etwa durch einen Beschluß des Stadtrates dokumentiert wird.

3. Eine Förderung von isolierten Einzelvorhaben bzw. einzelnen Großprojekten bleibt ausgeschlossen; es geht um räumlich und fachlich übergreifende Strategien.

4. Gemeindeübergreifende Konzepte sowie Marketingansätze mit einem regionalen Bezug werden im Hinblick auf die immer dringlichere interkommunale Zusammenarbeit mit Priorität gefördert.

5. Das Konzept muß in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht klar gegliedert und plausibel sein und es muß eine öffentliche Trägerschaft erkennbar sein.

6. Förderungsvoraussetzung ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Privatwirtschaft, das heißt, der Finanzierungsanteil der Privaten muß mindestens so hoch sein wie der der jeweiligen Kommune.

7. Während der Durchführung und Bearbeitung des Marketingkonzepts muß eine umfassende Information und Beteiligung der relevanten Gruppen in der Stadt gewährleistet sein. Es ist ein gesondertes Konzept für eine angemessene Bürgerbeteiligung vorzulegen.

8. Durch einen laufenden Informationsaustausch und eine Aufbereitung von Erfahrungen erhalten die Projekte eine höhere Qualität. Die Städte oder die Regionen, die Marketingansätze umsetzen, müssen bereit sein, sich an einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zu beteiligen.

Im Kern soll die Förderung zunächst Planungskosten, also keine Investitionen umfassen und auf max. 2 Jahre befristet werden. Einzelne investive Projekte, die im Rahmen von Stadtmarketing entwickelt wurden und über ein hohes lokales Konsensniveau verfügen, sollen im Rahmen des normalen Förderverfahrens realisiert werden.

Darüber hinaus soll zunächst eine begrenzte Zahl von regionalorientierten, interkommunal abgestimmten Einzelhandelskonzepten in eine modellhafte Förderung aufgenommen werden. Für diese Projekte gelten die für den Bereich Stadt- und Regionalmarketing genannten Voraussetzungen sinngemäß.

Az.: III 622 - 16

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