Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 690/2002 vom 05.11.2002

Förderung für lokale Beschäftigungsstrategien und Innovationen

Die Europäische Kommission hat jüngst einen Förderaufruf für innovative Maßnahmen nach Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Sozialfonds "Lokale Beschäftigungsstrategien und Innovationen" ausgeschrieben. Danach werden innovative Maßnahmen unterstützt, die darauf abzielen, neue Ansätze zu fördern und Beispiele vorbildlicher Praktiken aufzuzeigen, die anschließend zu einer verbesserten Durchführung der vom Fonds unterstützten Innovationen führen können. Eine Priorität gilt der Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur Förderung lokaler Beschäftigungsstrategien, mit denen die Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie auf lokaler Ebene vorangetrieben werden kann. In Frage kommen u. a. folgende Aktivitäten:

    • Analyse der gegenwärtigen Beschäftigungssituation auf lokaler Ebene,
    • Entwicklung von Partnerschaften auf lokaler Ebene unter Einbeziehung von betroffenen Akteuren aus verschiedenen Bereichen,
    • zweckdienliche Studien und Forschungsarbeiten zur Vorbereitung der lokalen Beschäftigungsstrategien,
    • Entwicklung und Umsetzung der lokalen Beschäftigungsstrategien,
    • Begleitung, Benchmarking und Bewertung,
    • Informationsaustausch, Verbreitung und Vernetzung.

In der Regel können die zuständigen Regierungsstellen und öffentliche Verwaltungen, die in Gebieten auf NUTS-Ebene 2 oder NUTS-Ebene 3 tätig sind, im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Antrag stellen. Ausführlichere Informationen zu den förderfähigen Aktivitäten und den Einrichtungen, die einen Antrag einreichen können, sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen, der bei der unten genannten Stelle angefordert werden kann.
 
Voraussichtlich werden im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2002 maximal 40 Mio. EUR und für das Jahr 2003 ebenfalls maximal 40 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Der Kofinanzierungsbetrag der Kommission beläuft sich auf höchstens 75 v. H. der zuschussfähigen Gesamtkosten und bewegt sich zwischen mindestens 300.000 EUR und höchstens 3.000.000 EUR für einen Zweijahreszeitraum. Die Antragsteller sind verpflichtet, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen.

Termin für die erste Antragsrunde ist der 22. Februar 2002. Die Projekte können zwischen dem 1. November 2002 und 31. Dezember 2002 anlaufen, allerdings nicht vor Unterzeichnung der Vereinbarung. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Abzuschließen sind die Projekte spätestens bis zum 31. Dezember 2004. Termine für die zweite Antragsrunde ist der 31. Januar 2003. Die Projekte können zwischen dem 1. Oktober 2003 und 30. November 2003 anlaufen, allerdings nicht vor Unterzeichnung der Vereinbarung. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Abzuschließen sind die Projekte spätestens bis zum 30, November 2005.

Ausführliche Informationen sowie der Leitfaden für Antragsteller, die Antragsformulare und weitere Unterlagen können von folgender Website heruntergeladen werden: forum.europa.eu.int/Public/irc/empl/vp_2001_017/library. Weitere Informationen sind über die Europäische Kommission zu beziehen: Tel.: (32-2) 295 66 43 oder 295 43 80, Fax: (32-2) 296 59 89, E-Mail: empl-article6@cec.eu.int. Die Unterlagen können ebenfalls auf der nachstehenden Website der Generaldirektion Beschäftigung eingesehen werden: europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/tender_de.htm

Az.: III 450 - 75

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