Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 14/1996 vom 05.01.1996

Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaues sowie des straßenbezogenen ÖPNV

Nach der Neuorganisation der Landesregierung liegen folgende Förderprogramme nunmehr im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport:

  • Aktionsprogramm zur Beschleunigung und Attraktivitätssteigerung des kommunalen ÖPNV im Straßenraum,
  • Programm zur Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des kommunalen Rad- und Fußgängerverkehrs,
  • Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus einschl. Maßnahmen der Lärmsanierung.

Den Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen wurden seit Beginn der GVFG-Förderung im Jahre 1971 bis heute Zuwendungen für Vorhaben des kommunalen Straßen- und Radwegebaus sowie des straßenbezogenen ÖPNV i.H.v. insgesamt rd. 11 Mrd. DM gewährt. Das entspricht einem jährlichen Fördervolumen von durchschnittlich rd. 440 Mio. DM. Bei relativ konstanten Haushaltsansätzen sind die Förderleistungen in den vergangenen Jahren geringfügig angestiegen, so in den letzten 5 Jahren um durchschnittlich jeweils 2,5 %.

Im Landeshaushalt 1995 sind folgende Ansätze ausgewiesen:

  • Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG 380,0 Mio. DM
  • ergänzende Landesmittel 36,7 Mio. DM
  • Sonderprogramm "Kommunaler Radwegebau" 32,0 Mio. DM
  • Sonderprogramm "Lärmsanierung" 3,0 Mio. DM.

Aufgrund der vom Finanzminister verfügten Haushaltssperre wird von den veranschlagten Landesmitteln ein Betrag von voraussichtlich rd. 5 Mio. DM nicht mehr zur Auszahlung kommen.

Insgesamt befinden sich zur Zeit rd. 3.000 Maßnahmen mit Gesamtkosten i.H.v. rd. 13,0 Mrd. DM und zuwendungsfähigen Kosten i.H.v. rd. 9,5 Mrd. DM in der Förderung. Bei dem derzeitigen Fördersatz von durchschnittlich 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bedeutet dies einen Zuwendungsbedarf i.H.v. rd. 7,5 Mrd. DM. Hiervon wurden in den vergangenen Jahren rd. 4,5 Mrd. DM ausgezahlt, so daß sich für die kommenden Jahre ein Ausfinanzierunsbedarf von rd. 3,0 Mrd. DM ergibt. Hiervon entfallen rd. 2,6 Mrd. DM auf Zuwendungen nach dem GVFG, rd. 0,3 Mrd. DM auf Maßnahmen nach § 5 a FStrG sowie rd. 0,1 Mrd. DM auf Zuwendungen aus den reinen Landesprogrammen zur Förderung des kommunalen Radwegebaues und der Lärmsanierung.

Für den Haushalt 1996 sind folgende Ansätze vorgesehen:

  • Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG: 380,0 Mio. DM
  • ergänzende Landesmittel: 34,0 Mio. DM
  • Sonderprogramm "Kommunaler Radwegebau": 32,0 Mio. DM
  • Sonderprogramm "Lärmsanierung": 3,0 Mio. DM.

Für die Zukunft der kommunalen Straßenbauförderung ist zu berücksichtigen, daß im Zusammenhang mit der Regionalisierung des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG seitens des Bundes vorgesehen ist, ab 1997 den GVFG-Plafond von gegenwärtig 6,28 Mrd. DM auf 3,28 Mrd. DM abzusenken. Nach dem geltenden Verteilungsschlüssel würde dies für Nordrhein-Westfalen eine Reduzierung der zu erwartenden Bundesfinanzhilfen von derzeit 1,218 Mrd. DM auf dann nur noch rd. 690 Mio. DM bedeuten. Der Betrag von 3 Mrd. DM geht den Ländern zwar nicht verloren, da er über das Regionalisierungsgesetz zur Verfügung gestellt werden wird. Allerdings werden die Regionalisierungsmittel mit ausschließlicher ÖPNV-Bindung zugewiesen, so daß sich nach jetzigem Stand für die Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaues ab 1997 eine Reduzierung des Fördervolumens um rd. 130 Mio. DM ergeben wird.

Az.: III 644 - 02

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