Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 308/2015 vom 23.04.2015

Förderung des Heizens mit erneuerbaren Energien

Seit dem 01. April ist die Novelle des Marktanreizprogramms der Bundesregierung in Kraft. Damit werden Investitionen in den Bau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen noch stärker gefördert. Davon können private Hausbesitzer und Unternehmer profitieren. Der Investitionszuschuss für Neubauprojekte und Sanierungsmaßnahmen für die Wärmewende kann im Unternehmensbereich bis zu 50 Prozent betragen.

Seit dem 01. April 2015 können Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dies ist die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI). Der Bund gibt nun als Neuerung auch Zuschüsse für die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Ökoheizungen.

Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.bafa.de sowie unter www.erneuerbare-energien.de in der Rubrik Förderung.

Az.: II gr-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search