Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 366/2005 vom 13.04.2005

Förderung der Kinderbetreuung für unter Dreijährige

Am 12.4.2005 hat die Landesregierung das Konzept für die Initiative „Kinderbetreuung U3 als Instrument der Arbeitspolitik“ zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit NRW durch Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren vorgestellt. Zuwendungsempfänger sind danach Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen oder Aufgabenträger nach dem Sozialgesetzbuch II. Für Betriebe und Elternzeitler/innen sollen die Regionalagenturen in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Kommunen das Förderangebot umsetzen. Zielgruppen des Programms sind Elternzeitler/innen und arbeitsuchende ALG II-Beziehende, deren Rückkehr oder Integration in Beschäftigung eine Versorgung ihrer Kinder erforderlich macht. Bei Arbeitsuchenden soll die Kinderbetreuung als Bestandteil des Eingliederungsplans dokumentiert werden.

Das Programm wird mit 25 Mio. Euro pro Jahr aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert, wobei die Zuwendungshöhe auf 50 % der nachgewiesenen Betriebskosten und max. 5.000 Euro pro Jahr beschränkt wird. Die Kofinanzierung soll durch Dritte beispielsweise im Rahmen des Integrationsbudgets oder durch Träger, Betriebe und Eltern erfolgen. Die Förderung wird nur gewährt für zusätzlich geschaffene Betreuungsplätze
• in Tageseinrichtungen bzw. vergleichbaren Angeboten
• in Tagespflege
• in betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die Mittel des Programms, das bis zum 31.12.2006 befristet ist, werden nach einem Verteilungsschlüssel und aggregiert auf der Basis der Regionen der Arbeits- und Wirtschaftspolitik als Option zur Verfügung gestellt.

Az.: III 843

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