Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 61/2018 vom 19.12.2017

Förderung der Forschung zu batterieelektrischer Mobilität

Die Frist zur Einreichung von Projektideen zu praxisnahen Forschungs- und Demonstrationsvorhaben zur batterieelektrischen Mobilität im Bundesförderprogramm „Elektromobilität vor Ort“ wurde bis zum 14. Januar 2018 verlängert. Schwerpunkte des Förderaufrufs sind Forschungs- und Demonstrationsvorhaben in den Bereichen:               

  • Öffentlicher Personenverkehr sowie Güter- und Wirtschaftsverkehr — jeweils mit Fokus auf Straße und Schiene
  • Innovative Ladetechnologien unter Berücksichtigung der Integration von erneuerbaren Energien
  • Sonderverkehre und Sonderfahrzeuge (z.B. an Flughäfen, Häfen, für Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste) sowie Schifffahrt
  • Unterstützung der bestehenden deutsch-chinesischen Kooperation des BMVI               

Für Kommunen sind voraussichtlich die Bereiche „Öffentlicher Personenverkehr sowie Güter- und Wirtschaftsverkehr“, „Feuerwehren und Rettungsdienste“ von besonderem Interesse. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen. Um die anwendungsnahe Forschung zu fördern, werden Projektvorschläge bevorzugt, die Hersteller, Betreiber und Anwender von Fahrzeugen und Ladeinfrastrukturen, Komponentenhersteller, Energieversorger und Verkehrsbetriebe direkt einbinden. 

Mit dem "Förderprogramm Elektromobilität vor Ort" unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Erarbeitung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Demonstrationsvorhaben. Für die Förderrichtlinie stehen bis 2019 jährlich rund 30 Millionen Euro bereit, die NOW GmbH ist mit der Koordination und Steuerung des Förderprogramms beauftragt.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie .

Az.: 33.0-003/002

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