Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 447/2016 vom 01.06.2016

Förderung der Elektromobilität

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 18. Mai 2016 wurde ein Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektroautos beschlossen. Die wesentliche Förderung ist der Umweltbonus, der als Kaufprämie für Neufahrzeuge über eine Förderrichtlinie realisiert wird.

Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bei der Kfz-Steuer wird bislang eine Befreiung für fünf Jahre gewährt. Diese Frist soll zukünftig auf 10 Jahre ausgedehnt werden. Auf diese Weise beteiligt sich auch das Bundesfinanzministerium an der Förderung der Elektromobilität.  

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet zudem eine Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge in Deutschland“. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Für das Förderprogramm mit der Laufzeit 2017-2020 werden insgesamt 300 Millionen Euro bereitgestellt. Unterstützt werden sollen sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden.

Az.: 33.1.5.2.001/001

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