Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 56/2011 vom 06.01.2011

Förderung der Arbeitslosenzentren wieder aufgenommen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit Januar 2011 wieder Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Insgesamt 145 Einrichtungen haben jetzt eine Förderzusage erhalten. Damit werde ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt, so Schneider weiter. Für die Arbeitslosenzentren und Arbeitslosenberatungsstellen stehen jährlich rund fünf Millionen Euro aus Landesmitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Arbeitslosenberatungsstellen informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Problemen und bieten Hilfestellung bei rechtlichen Fragen an. Sie eröffnen Wege zu weiteren Hilfeangeboten und stellen die dafür notwendigen Kontakte her. Arbeitslosenzentren bieten mit ihrem niedrigschwelligen Angebot vor allem soziale Kontakte und öffnen Türen zu weiterführenden Beratungsangeboten. Die Beratungsstellen und Zentren wenden sich insbesondere an langzeitarbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen. Darüber hinaus sind sie offen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, für ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende und sog. Aufstocker.

Grundsätzlich wird jetzt in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis mindestens eine Arbeitslosenberatungsstelle und ein Arbeitslosenzentrum gefördert werden. Die Einstellung der Landesförderung durch die Vorgängerregierung im Jahr 2008 hatte dazu geführt, dass in vielen Kommunen die Beratungsangebote eingeschränkt oder ganz eingestellt wurden.

Az.: III 843

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