Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 44/2004 vom 16.12.2003

Förderung der Altenpflegeausbildung

Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW, die Freie Wohlfahrtspflege und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich verständigt, ab dem Jahr 2004 ein Budgetierungsverfahren zur Förderung der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Die Trägergruppen erhalten für das Jahr 2004 ein Gesamt-Budget für zusammen 6987 Plätze. Dies sind zum einen die Ende Dezember 2003 bereits bei der jeweiligen Trägergruppe befindlichen landesgeförderten Ausbildungsplätze. Zum anderen kommt zusätzlich ein Teil-Budget, das nach einem Prozentschlüssel verteilt wird. Dieser Prozentschlüssel ergibt sich aus den Ende Dezember 2003 in der Förderung befindlichen Auszubildenden der Jahre 2001 bis 2003.
Dieses Teilbudget neuer landesgeförderter Plätze für das Jahr 2004 wird zunächst trägerbezogen nach dem Prozentschlüssel der jeweiligen Trägergruppen, der Bezirksregierung Köln zugewiesen. Die Trägergruppen haben die Möglichkeit, Ausbildungsplätze Bezirksregierungsgrenzen überschreitend einzusetzen, einschließlich der sog. neuen Plätze, die zunächst der Bezirksregierung Köln zugewiesen worden sind. Eine ggf. erforderliche Umsteuerung durch die Trägergruppen erfolgt unter Berücksichtigung der Bedarfe an Fachseminarplätzen in den Bezirksregierungen.
Die Bezirksregierungen bleiben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Bewilligungsbehörde für die Erteilung der Zuwendungsbescheide. Von den jeweiligen Trägergruppen werden den Bezirksregierungen und dem MGSFF verantwortliche Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren benannt, über die die jeweiligen Anträge auf Förderung an die Bezirksregierungen weitergeleitet werden. Jahrespläne bzw. Halbjahrespläne werden von den Trägergruppen vorgelegt. Damit wird über das Jahr verteilt ein landesweites Angebot an Ausbildungsplätzen sichergestellt. Nur die Koordinatorinnen und Koordinatoren können gegenüber den Bezirksregierungen die Bezirksregierungsgrenzen überschreitende Zuordnung von Ausbildungsplätzen vornehmen.
Vereinbart ist weiter, die Erstausbildung in Nordrhein-Westfalen auszubauen. Während erfahrungsgemäß Umschulungsmaßnahmen für die Altenpflegeausbildung durch die Arbeitsverwaltung verstärkt in der ersten Jahreshälfte bereit gestellt werden, sollen die landesgeförderten Plätze schwerpunktmäßig in den Monaten September und Oktober Schulabgängerinnen und Schulabgängern zur Verfügung stehen. Angestrebt ist eine Aufteilung der landesgeförderten Plätze im Verhältnis 40 zu 60, erstes zum zweiten Halbjahr. Zumindest sollten im zweiten Halbjahr 55 % der landesgeförderten Plätze zum Einsatz kommen. Soweit erforderlich, werden den Trägern Übergangszeiten eingeräumt.
Die Beteiligten gehen davon aus, daß öffentlich geförderte Fachseminare vor Ort mit den unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammenarbeiten und die Ausbildung ebenfalls bei den unterschiedlichsten Anstellungsträgern und praktischen Ausbildungsstellen gewährleistet wird. Dies bezieht die Zuordnung von Wiederholern ein, die ggf. nicht beim gleichen Fachseminar ihre ergänzende Unterrichtszeit erhalten können. Mit diesem neuartigen Verfahren soll die positive Entwicklung der Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben werden.

Az.: III 874

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