Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 300/2018 vom 28.05.2018

Förderrichtlinie für Schulfahrten zu Gedenkstätten

Die historisch-politische Bildung ist ein Schwerpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Eine ihrer zentralen Grundlagen bilden die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung vom 11.12.2014. Viele Schulen haben sich auf den Weg gemacht, die Kooperation mit außerschulischen Partnern zu suchen, und als einen Baustein ihrer Arbeit Fahrten zu Erinnerungs- und Gedenkorten in das Bildungsangebot aufgenommen.

Das Landesministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) hat durch Schulmail vom 17.05.2018 darüber informiert, dass mit dem Haushalt 2018 erstmals Landesmittel in Höhe von 200.000,- Euro zur Verfügung gestellt worden sind, um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und unabhängig von Dritten sicherzustellen. Eine im Mai 2018 in Kraft gesetzte Förderrichtlinie regelt, wie und wofür diese Mittel beantragt werden können.

Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit bietet bei Bedarf die Bildungspartnerschaft „Gedenkstätte — Schule“ bei der Medienberatung NRW an. Die KMK-Empfehlungen vom 11.12.2014 sind im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/d5rsoN. Die Förderrichtlinie und die entsprechenden Antragsformulare sind unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/jXCi9i.

Az.: 42.0.1-006/004

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