Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 58/2018 vom 11.01.2018

Förderrichtlinie "Elektro-Mobil" im Sofortprogramm Saubere Luft

Eine weitere Förderrichtlinie zur Umsetzung des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 - 2020“ wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gezielt die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte und Kommunen durch Förderung im Bereich Ladeinfrastruktur für Elektromobilität unterstützen. Allerdings sind darüber hinaus alle Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung antragsberechtigt, die in der Lage sind, die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell abzuwickeln. Das geht auch in Partnerschaft mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Unternehmen. Anträge können bis zum 31. März 2018 eingereicht werden. 

Die Förderung bezieht sich auf den schnellen Aufbau von Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzausbauhemmnisse sowie auf den Aufbau von Low Cost-Ladeinfrastruktur. Der Fokus liegt dabei auf Lademöglichkeiten für Fahrzeugbesitzer, die über keinen Ladepunkt am eigenen Parkplatz verfügen, sowie auf Lademöglichkeiten für betriebliche Anwendungen. Konkret sollen Projekte gefördert werden, die sich mit mindestens einem der nachfolgenden Themen beschäftigen: 

  • Demonstrationsräume (Reallabore) zur Erprobung und zum Abbau von Netzausbauhemmnissen
  • Low Cost-Ladeinfrastruktur
  • Ladeinfrastrukturlösungen mit intelligentem Management in nicht öffentlich zugänglichen Räumen (Betriebshöfe, Arbeitgeberparkplätze etc.)
  • Errichtung von intelligenten Ladesystemen für das private Parken und Laden (Parkhaus in Mehrfamilienhäusern, öffentlich zugängliche Parkhäuser)

Ausdrücklich sind Vorhaben erwünscht, die städtebauliche und stadtplanerische Aspekte (insbesondere des Straßenraums) berücksichtigen und Verbindungen zu umweltorientierten multimodalen Verkehrskonzepten aufweisen. Dies gilt insbesondere im straßengebundenen Güternah- und -regionalverkehr.

Die Förderung wird auf Vorhaben beschränkt, die eine kurzfristige Wirksamkeit plausibel machen können. Daher soll der zügige Aufbau von Ladepunkten im Mittelpunkt stehen. Die mit dem Projekt zu beantwortenden Forschungsfragen können beispielsweise über eine begleitende Untersuchung durch eine forschende Einrichtung erfolgen. Die Grundanforderungen bei der Begleitforschung sind auf die Möglichkeiten der Antragsteller abgestimmt und werden durch den Projektträger des BMWi gern erläutert. 

Kommunen können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Genaue Informationen dazu und zu weiteren Rahmenbedingungen enthält der Förderaufruf. Ansprechpartner für alle Fragen rund um den aktuellen Förderaufruf und zur gemeinsamen Förderrichtlinie ist Dr. Bernd Bauche (Tel.: 02203 601-4542, E-Mail: pt-em@dlr.de) beim DLR Projektträger.

Az.: 33.1.5.2-001/003

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