Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 191/2010 vom 08.04.2010

Förderprogramme für deutsches Speditionsgewerbe

Um die Belastung des deutschen Speditionsgewerbes im Zusammenhang mit der Einführung und der nachfolgenden Erhöhung der Autobahnmaut für Lkw zu reduzieren, hat die Bundesregierung zwei Förderprogramme für das Speditionsgewerbe aufgelegt. Es handelt sich hierbei um das Programm „De-Minimis“ und das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag führt die Bundesregierung aus, dass sie 2009 insgesamt rund 300 Mio. Euro „Mautharmonisierungsbeiträge“ ausgezahlt hat. Sie weist weiter darauf hin, dass die Mittel im Rahmen des Programms „Aus- und Weiterbildung“ zu insgesamt 1.857 neuen Ausbildungsverhältnissen geführt haben.

Der DStGB hatte seit Einführung der Maut darauf hingewiesen, dass die Bundesautobahnen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern dass auch das kommunale Straßennetz für das Speditionsgewerbe und die Wirtschaft von Bedeutung sind. Zur Entlastung der Wirtschaft und weil schwere LKW auch das kommunale Straßennetz beschädigen, wäre deshalb die Verwendung eines Teils der Mautmittel für den kommunalen Straßenbau gerechtfertigt.  Entsprechende Forderungen hat der Bund stets zurückgewiesen.

Az.: III 644-05

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