Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 232/2012 vom 26.03.2012

Förderprogramm Klimaschutzprojekte mit kommunalem Handlungsfeld

Zur Umsetzung der Klimaschutzziele, die im Energiekonzept der Bundesregierung festgeschrieben sind, setzt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ fort. Die bewährte Förderung wird in diesem Jahr durch ein „Handlungsfeld Kommunen“ erweitert, das die so genannte Kommunalrichtlinie des BMU und die BMVBS-Förderrichtlinie zur energetischen Stadtsanierung ergänzen soll.

Mit der Veröffentlichung der "Informationen zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung" sucht das Bundesumweltministerium auch in diesem Jahr wieder innovative Projektideen. Dabei kann es sich sowohl um technische als auch um soziale oder institutionelle Innovationen handeln. Die Projekte sollen wegweisend sein im Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren.

In diesem Jahr wurde der Schwerpunkt Kommunen neu in die Förderinformation aufgenommen. Damit soll, ergänzend zur bestehenden Kommunalrichtlinie, die Vernetzung und Kooperation von Kommunen untereinander aber auch mit der lokalen Wirtschaft, den Verbrauchern oder mit Bildungseinrichtungen gestärkt werden. Projektskizzen, die bis zum 30. April 2012 beim Projektträger Jülich eingehen, werden in einem zweistufigen Verfahren bewertet. Die ausgewählten Projekte sollen Anfang 2013 starten können. In den Förderinformationen heißt es unter „3.2 Handlungsfeld Kommunen“:

„Ziel der Projekte ist es, Handlungsspielräume für die Umsetzung von Klimaschutz auf lokaler Ebene aufzuzeigen. Kommunen, kommunale Einrichtungen sowie andere für den kommunalen Klimaschutz relevante Akteure sollen dazu motiviert werden, Optionen auszuloten und ihr Klimaschutzengagement zu stärken. Durch die Einbindung von geeigneten Multiplikatoren finden erfolgreiche Ansätze im kommunalen Klimaschutz regionale und bundesweite Verbreitung.

Förderfähig sind beispielsweise:  

  • Projekte, die bundesweit Impulse für die Erarbeitung kommunaler Klimaschutzstrategien setzen (Kampagnen, Kooperationen);
  • Projekte zur Einbindung und Vernetzung der verschiedenen kommunalen Akteure und Aktivitäten (Motivation, „Mitmach“-Aktionen);
  • Strategische Vorhaben, die der Umsetzung des langfristigen Ziels „100% Klimaschutz“ in Kommunen dienen und Impulse für die Erschließung des Potenzials für einen entsprechend weitreichenden Klimaschutz in Kommunen setzen;
  • Projekte, in denen innovative Instrumente für den Transfer von Know-how und Management entwickelt werden;
  • Einführung und Erprobung von innovativen Klimaschutzinstrumenten und Anreizsystemen für bzw. in Kommunen

Nicht förderfähig sind Aktivitäten, die im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" vom 23.11.2011 als Fördergegenstand benannt sind.

Eine Kumulierung mit Zuschüssen aus der Richtlinie „Energetische Stadtsanierung — Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ des BMVBS bzw. der KfW-Bankengruppe (Programm-Nummer 432) ist ausgeschlossen.“ Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Projektträgers Jülich  www.ptj.de/klimaschutzinitiative

Az.: II gr-ko

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