Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 349/2023 vom 16.05.2023

Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" geht in eine neue Runde

Das Bundesumweltministerium hat am 25.04.2023 die neu ausgerichtete Förderrichtlinie für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen veröffentlicht. Die Förderung richtet sich gezielt an soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime, in denen vulnerable Personen betreut werden, die in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise leiden. Die bereits seit 2020 laufende Förderung wurde auf Grundlage einer neu gefassten Förderrichtlinie verstetigt und weiterentwickelt. Ab dem 15.05.2023 können entsprechende Anträge gestellt werden.

Die Förderung von „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ wurde 2020 zur Bewältigung der Corona-Krise befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 mit einem Volumen von 150 Mio. Euro aufgelegt. Das erste und bisher einzige Förderfenster war mit fast 600 eingegangenen Anträgen durch eine unerwartet hohe Nachfrage gekennzeichnet. Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 verstetigt und weiterentwickelt wird. Die Förderrichtlinie ist gleichzeitig Bestandteil des Programms der Nationalen Klimaanpassung, welches zur förderpolitischen Steuerung aktualisiert wurde.

Mit dem Ziel, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen, wurde die bestehende Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ neu ausgerichtet. Gefördert werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresilient zu gestalten und zur Nachahmung anregen. Damit soll sich der weiträumig erforderliche Umbau der sozialen Einrichtungen in Deutschland an guten Beispielen und nachhaltigen Lösungen orientieren.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen oder starken klimatischen Veränderungen betroffen sind bzw. betroffen sein werden.

Das nächste Förderfenster wird in der Zeit vom 15.05.2023 bis zum 15.08.2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Mehrzahl der Städte und Gemeinden ist bereits heute von Extremwettereignissen wie Starkniederschlägen, Hochwasser sowie von Hitze- und Dürreperioden betroffen. Gerade von Hitze- und Dürreperioden werden besonders Kinder, ältere oder kranke Menschen stark in Mitleidenschaft gezogen. Soziale Einrichtungen übernehmen insofern eine besondere Verantwortung, wenn sie Vorsorge z.B. mit Verschattung und Kühlung als Hitzeschutz treffen.

Durch das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ sollen nun auch in weiteren sozialen Einrichtungen Maßnahmen zur Klimaanpassung gefördert werden. Die Vielzahl an eingegangenen Anträgen im ersten Förderfenster zeigt das große Interesse. Die Weiterführung des Förderprogramms ist daher zu begrüßen.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden sich unter: https://www.z-u-g.org/anpaso/.

Dort ist auch eine Anmeldung zu einer digitalen Informationsveranstaltung für Antragstellende und Interessierte am 15. Mai 2023 in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr möglich.

Az.: 23.1.9-003/003 gr

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