Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 441/2005 vom 28.04.2005

Förderprogramm "Job Plus"

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW hat jüngst das Förderprogramm „Job Plus“ aufgelegt. Im Rahmen dieses neuen Programms sollen geeignete Teilnehmer im Anschluss an einen Zusatzjob durch zusätzliche passgenaue Qualifizierungsangebote sowie Praktika in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützt werden. Zusätzlich soll sowohl für die Unternehmer als auch für die Teilnehmer während der Praktika und der Beschäftigung in den Betrieben des ersten Arbeitsmarktes eine entsprechende Begleitung und Unterstützung z.B. in Konfliktsituationen sichergestellt werden.

Das Förderprogramm soll gemeinsam mit der BA-Regionaldirektion NRW, den Arbeitsgemeinschaften und den Optionskommunen flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Antragsteller sind die Arbeitsgemeinschaft/Optionskommune bzw. von diesen ausgewählte Träger. Die Arbeitsgemeinschaften/Optionskommunen erhalten eine regionale Mittelbelegungsoption im Hinblick auf das jährliche Programmvolumen von 40 Mio. Euro. Die Förderung erfolgt ausschließlich aus ESF-Mitteln des Ziel 3-Programms im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die notwendigen Kofinanzierungsmittel, die grundsätzlich die Hälfte der förderfähigen Gesamtausgaben erreichen müssen, sind durch finanzielle Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft bzw. der Optionskomme, der Träger oder durch Dritte zur Verfügung zu stellen.

Az.: III 843

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