Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 281/2022 vom 16.05.2022

Förderprogramm "Feuerwehrgerätehäuser 2022“: Liste der geförderten Investitionsvorhaben

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) hat nunmehr die Jahresförderungen des Landesprogramms „Feuerwehrgerätehäuser 2022“ veröffentlicht. Danach werden 99 Investitionsvorhaben mit einem Volumen von mehr als 20 Mio. EUR gefördert. Die geförderten Vorhaben können dem Bericht des MHKBG entnommen werden, der für Mitgliedskommunen in dem Intranet-Angebot des StGB NRW unter Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Feuerwehr, Feuerwehrgerätehäuser 2022 abrufbar ist.

Wie dem Dokument des MHKBG zu entnehmen ist, ist die Fortführung dieses Förderprogramms auch für 2023 vorgesehen. Die entsprechende Ausschreibung soll noch in diesem Frühjahr erfolgen; die Antragsfrist für 2023 endet am 30.09.2022.

Az.: 15.1.14-001/001

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