Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 167/2009 vom 30.01.2009

Förderportal Lärmschutz

Das Umweltministerium NRW hat den Städte- und Gemeindebund NRW darüber in Kenntnis gesetzt, dass die NRW.BANK im Auftrag des Umweltministeriums ein „Förderportal Lärmschutz“ erarbeitet hat. In diesem Förderportal Lärmschutz informiert die NRW.BANK über Fördermöglichkeiten, die für die Verwirklichung von Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen. Über einen Förderlotsen lassen sich für unterschiedliche Zielgruppen und Förderfelder Programme spezifisch auswählen. Die Übersicht vereint Darlehens-, Zuschuss- und Beratungsprogramme. Die Programme erfassen aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen sowie Initiativen, die zur Lärmverminderung im Bereich der Forschung oder Beratung beitragen. Das Lärmschutz-Portal richtet sich an Kommunen, gewerbliche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und private Haushalte. Erfasst sind Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene. Zum Förderportal Lärmschutz gibt es auch einen Flyer. Exemplare können auch per E-Mail (infoservice@munlv.nrw.de) bestellt werden. Im Übrigen lautet die Internetadresse des Förderportals Lärmschutz: www.foerderportal.laermschutz.nrw.de.

Az.: II/2 70-31 qu-ko

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