Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 210/2011 vom 20.04.2011

Fördermöglichkeiten zum Reformationsjubiläum 2017

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat der Geschäftsstelle ein Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt. Darin wird darauf hingewiesen, das Bundeskabinett habe mit Beschluss vom 23. Februar 2011 den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) um die Koordination der Aktivitäten der Bundesregierung zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 gebeten.

Im Haushalt stünden dafür bereits in diesem Jahr Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro für kulturelle Projekte, Projekte der kulturellen Bildung und investive Maßnahmen zur Verfügung. Dies soll sich in den Folgejahren bis 2017 fortsetzen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat in diesem Zusammenhang auf die „Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in der Fassung vom 1. März 2011 hingewiesen. Die Fördergrundsätze können unter der nachfolgenden Adresse abgerufen werden.
http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/__Anlagen/BKM/2011-03-21-reformationsjubilaeum-foerdergrundsaetze,property=publicationFile.pdf/2011-03-21-reformationsjubilaeum-foerdergrundsaetze

Az.: IV/2 400

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