Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 32/2019 vom 10.12.2018

Fördermittel für kommunale Theater und Orchester

Die Fördermittel im Kulturhaushalt des Landes für die kommunalen Theater und Orchester werden bis zum Jahr 2022 um insgesamt 30 Millionen Euro erhöht. Von den sechs Millionen Euro, die jährlich aufwachsen, fließen ab dem Jahr 2019 jeweils 3,5 Millionen Euro in eine Basisförderung und 2,5 Millionen Euro in eine zusätzliche Förderung für besondere Vorhaben und Profilbildung. Das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW NRW) hat am 30.05.2018 eine entsprechende Presseinformation herausgegeben.

Die Verteilung der Basisförderung richtet sich nach dem Anteil der Personalkosten der jeweiligen Einrichtung an den Gesamtpersonalkosten aller kommunalen Theater und Orchester. Unter den Mitgliedskommunen des StGB NRW profitiert die Stadt Moers von einem Anstieg der Basisförderung um 26,8 Prozent auf dann 284.000,- Euro bis zum Jahr 2022.

Die Zusatzförderung wird im Wege eines Wettbewerbsverfahrens ab der Spielzeit 2019/2020 vergeben. Das NRW Kultursekretariat in Wuppertal übernimmt die Administration des Verfahrens und hat eine Ausschreibung „Neue Wege. Kommunale Theater & Orchester in NRW“ nebst Fördergrundsätzen veröffentlicht. Die Mittel sollen die Stärkung und Ausbildung besonderer Profile, von künstlerischer Qualität und künstlerischen, organisatorischen, strukturellen oder experimentellen Impulsen fördern. Förderungen können dabei sowohl für die Weiterentwicklung bereits bestehender Ansätze als auch für neue Konzepte gewährt werden. Die Maßnahmen können für mehrere Jahre gefördert werden, erfolgreiche Förderungen können teilweise verstetigt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der in der Fördervereinbarung für die Basisförderung festgelegte Zuschuss der Kommune nicht gekürzt wird. Es sollen vorrangig größere Projekte gefördert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich die kommunalen Theater und Orchester in NRW. Anträge müssen bis zum 07.01.2019 gestellt werden.

Weiterführende Informationen sind unter folgender Adresse abrufbar: http://www.neuewege-foerderung.de/

Az.: 43.4-002/001

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