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StGB NRW-Mitteilung 377/2012 vom 09.07.2012

Fördermittel für Integrationsprojekte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert in der Förderperiode 2013 gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive. Gefördert werden können Jugendprojekte bzw. altersunabhängige Projekte mit einer jeweiligen Laufzeit von bis zu drei Jahren, die der gesellschaftlichen und sozialen Integration von Migranten dienen. Die Förderanträge müssen bis zum 31. Oktober 2012 beim BAMF eingereicht werden. Der DStGB sieht zwar in der Befristung der Förderung eine gewisse Hürde für die Integrationsprojekte, begrüßt jedoch, dass im Vergleich zur EU-Integrationsfonds-Förderung die Förderung beim BAMF deutlich praktikabler zu erreichen ist.

Förderfähige Zuwendungsempfänger sind Verbände, Migrantenorganisationen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Mit der Förderung werden gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern insbesondere folgende Zielsetzungen verfolgt:

  • Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten,
  • gleichberechtigte Teilhabe Zugewanderter am gesellschaftlichen und
    politischen Leben,
  • Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz von Zuwanderer- und  
    Aufnahmebevölkerung,
  • Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtprävention,
  • verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die
    Integrationsarbeit vor Ort.

Diese Zielsetzungen bilden den inhaltlich-systematischen Rahmen für förderfähige Maßnahmen. Innerhalb dieses Rahmens werden sowohl bei den altersunabhängigen Projekten wie auch bei den Jugendprojekten thematische Förderschwerpunkte gesetzt.

Im Jahr 2013 konzentriert sich die Förderung der neuen altersunabhängigen Projekte auf folgende thematische Schwerpunkte:

  • Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Etablierung einer Willkommens- und Anerkennungskultur
  • Förderung des Beitrags von Migrantenorganisationen zur Stärkung der Integration und des sozialen Zusammenhalts vor Ort
  • Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Migrantinnen und Migranten durch ihre Gewinnung für das Ehrenamt.

Die Zielgruppe bei den altersunabhängigen Projekten besteht aus Zuwanderinnen und Zuwanderern und Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhafter Bleibeperspektive ab einem Alter von 12 Jahren.

Im Jahr 2013 konzentriert sich die Förderung der neuen Jugendprojekte auf folgende thematische Schwerpunkte:

  • Vorbilder verbessern das öffentliche Bild junger Migrantinnen und Migranten und unterstützen ihre Integration 
  • Förderung der Willkommens- und Anerkennungskultur durch Projekte der Aktivierung und Einbindung junger Migrantinnen und Migranten.

Zielgruppe für die Jugendprojekte sind jugendliche und junge erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderern mit dauerhafter Bleibeperspektive im Alter von 12 bis 27 Jahren.

Die Frist zum Einreichen der Anträge endet am 31. Oktober 2012 (Ausschlussfrist). Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu der Förderung zu entnehmen, die auf der Homepage www.bamf.de zum Download gestellt wurde. (Quelle: DStGB Aktuell vom 25.06.2012)

Az.: I 804-3

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