Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 677/2016 vom 29.08.2016

Fördermittel für Grüne Infrastruktur NRW

In vielen Kommunen in NRW wirken sich schlechte Umweltbedingungen und ein Mangel an Grün- und Erholungsflächen negativ auf Biodiversität, Stadtklima, Gesundheit, Lebensqualität und Wirtschaft aus. Mit dem Projektaufruf „Grüne Infrastruktur“ zielt die Landesregierung daher auf die nachhaltige Verbesserung der Klima- und Umweltbedingungen ab. Über das Konzept der grünen Infrastruktur sollen Grün- und Freiraumelemente für viele Funktionen geschaffen, vernetzt und aufgewertet werden — auch auf Brach- und Konversionsflächen. Besonders Menschen, die in strukturschwachen, sozial benachteiligten und imagebelasteten Stadtquartieren und Ortsteilen leben, sollen neue Zugänge zur Natur sowie Angebote erhalten, mehr über ihre natürliche Umwelt zu erfahren.

Kommunen, kommunale Verbände und kommunale Zusammenschlüsse aus NRW sind aufgerufen, sich auf der Grundlage von „Integrierten Handlungskonzepten über Grüne Infrastruktur“ (IHK GI), um Fördermittel zu bewerben. Mit dem Aufruf können bis zum Jahr 2020 insgesamt 83 Mio. Euro Investitionsvolumen aus EU- und Landesmitteln mobilisiert werden.

Die IHK GI müssen Maßnahmen enthalten, die auf die Umsetzung des spezifischen Ziels 11 und des spezifischen Ziels 12 und/oder des spezifischen Ziels 13 des OP EFRE NRW ausgerichtet sind. Sie müssen sich einen der nachfolgend aufgezählten Handlungsfelder im Sinne des OP EFRE NRW zuordnen lassen:

  • Grüne Infrastruktur (Ziel 12);
  • Naturerlebnisgebiete und Naturschutzbildungsangebote (Ziel 12);
  • Schutz und Wiederherstellung von Freiräumen (Ziel 12);
  • Nutzbarmachung von Brachen und leerstehenden Gebäuden zur Beseitigung von Hemmnissen für die Stadtentwicklung und für ökologische Ziele (Ziel 13);
  • Frühansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien (Ziel 11);
  • Verbesserung des öffentlichen Raums/Wohnumfelds (Ziel 11);
  • Belebung der örtlichen Wirtschaft (Ziel 11).

Die IHK GI müssen vom Rat der jeweiligen Kommune bzw. von den Räten der jeweiligen kommunalen Zusammenschlüsse im Sinne einer transparenten und diskriminierungsfreien Auswahl beschlossen sein. Bevor der Rat der jeweiligen Kommune das IHK GI beschließt, schließt die Kommune mit der EFRE-Verwaltungsbehörde das Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß Art. 7 Abs. 4, 5 VO (EU) 1301/2013 und Art. 123 Abs. 6 VO (EU) 1303/2013 ab.

IHK GI können von Kommunen, kommunalen Verbünden oder kommunalen Zusammenschlüssen aus NRW bis zum 01.12.2016 sowie bis zum 01.06.2017 eingereicht werden. Ansprechstelle ist die „Geschäftsstelle Grüne Infrastruktur“, Herr Jost Wilker, MKULNV NRW, Referat III 1, Tel. 0211-4566-248, E-Mail: jost.wilker@mkulnv.nrw.de.

Der EFRE-Aufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ ist veröffentlicht und gemeinsam mit den überarbeiteten Erläuterungen auf der Internetseite des MKULNV NRW unter folgendem Link eingestellt: https://www.umwelt.nrw.de/natur-wald/natur/foerderprogramme/foerder-aufruf-gruene-infrastruktur-nrw/ .

Az.: 23.1.7-001 gr

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